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ADAC klärt auf: Autofahrer-Mythen im Sommer
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ADAC e.V.

ADAC klärt auf: Autofahrer-Mythen im Sommer

Was dürfen Autofahrer und was nicht? Foto: Gorilla / fotolia.com
Was dürfen Autofahrer und was nicht? Foto: Gorilla / fotolia.com

Die Hitze ist drückend im Auto. Das T-Shirt klebt am Rücken, die Sonnebrille rutscht auf der verschwitzten Nase und die Schuhe sind viel zu warm bei über 30 Grad Celsius. Doch wie ist es nun? Darf ein Fahrer barfuß hinters Steuer? Droht ein Bußgeld bei Fahren im Bikini? B4B SCHWABEN klärt auf.

von Sandra Hinzmann, Online-Redaktion 

Besonders ohne funktionierende Klimaanlage wird das Autofahren im Sommer zu einer wahren Tortur: Die Hitze schlägt einem ins Gesicht, die Kleidung klebt am Körper, am erträglichsten wäre Fahren ohne alles am Körper. Doch was ist erlaubt – und was nicht? Viele Mythen schlagen sich um Bußgelder für barfuß fahren und Ähnlichem. Der ADAC gab unlängst eine Auflistung heraus, was Autofahrer im Sommer dürfen und was sie lieber lassen sollten. Heiße Temperaturen sind keine Ausrede für den Fahrstil. Auch bei unerträglicher Hitze müssen sich Autofahrer an die allgemein gültigen Verkehrsregeln halten. Der Führerschein ist schon zu lange her? Der ADAC informiert jederzeit über die Straßenverkehrsordnung (StVo).

Barfuß Auto fahren

Um das barfuß Auto fahren ranken sich viele Gerüchte. Keiner weiß so recht, ob es erlaubt oder verboten ist, sich ohne Schuhe hinter das Steuer zu setzen. Grundsätzlich ist es jedoch erlaubt, mit Flip Flops oder sogar barfuß Auto zu fahren. Teuer kann es erst werden, wenn es zu einem Unfall kommt. Denn ein Gericht könnte das Fahren mit Flip Flops oder auch barfuß als Verletzung der Sorgfaltspflicht werten und dem Fahrer eine Teilschuld zusprechen. Der Versicherungsschutz kann so verloren gehen.

Fahren im Bikini oder Badehose

Auch das Fahren in Badehose oder Bikini ist keineswegs verboten. Es sollte jedoch so viel Kleidung den Körper bedecken, dass andere Autofahrer nicht abgelenkt werden und ein Unfall verursacht wird. Sie haben am See doch mehr Freunde getroffen als gedacht und wollen nun weiter zu einer Grillparty? Auch in solchen Fällen darf nur die maximale Personenanzahl in einem Auto sitzen. Hier drückt die Polizei kein Auge zu und schreibt ein Bußgeld in Höhe von 30 Euro aus.

Gepäck auf dem Autodach

Mitgeführt werden dürfen allerdings Luftmatratzen und Schlauchboote und zwar auch auf dem Autodach. Einzige Voraussetzung ist, dass die Badeutensilien ordentlich gesichert sind. Sie dürfen bei einem Autounfall, einem Ausweichmanöver oder starkem Bremsen nicht verrutschen oder von Dach fallen. Wenn die Ladung nicht ordnungsgemäß gesichert ist, droht ein Bußgeld zwischen 35 und 60 Euro.

Die richtige Sonnenbrille

Bei starker Sonneneinstrahlung sind Sonnenbrillen unerlässlich. Sie erleichtern das Fahrgefühl, indem sie Augen enorm entlasten. Jedoch ist bei der Wahl der richtigen Sonnenbrille Vorsicht geboten – nicht jede Sonnenbrille eignet sich zum Autofahren. Zu dunkle oder zu knallige Gläser können die Farben von Ampeln und Verkehrsschilder verfälschen. Wer das Autoinnere und die Passagiere vor Sonneneinstrahlung schützen möchte,  muss beachten, dass nur die hinteren Fenster verdunkelt werden  dürfen. Die Windschutzscheibe und die vorderen Seitenfenster müssen frei bleiben. Ein Verkleben der Scheiben ist nur mit zugelassener Folie erlaubt. Der ADAC rät deshalb zu mobilen Lösungen, zum Beispiel mit Saugnäpfen. Sollte die Sicht des Fahrers jedoch eingeschränkt sein, droht ein Bußgeld von 10 bis 80 Euro.

Lebensgefahr im Auto

Schnell in den Supermarkt springen, um eine Milch zu holen? In diesem Fall sollten Kinder, Hunde und alte Menschen keineswegs im Auto zurückgelassen werden, auch nicht für ein paar Minuten. Die Hitze staut sich in einem Auto schnell und kann für Senioren, Kinder und Haustiere gefährlich werden. Wer bemerkt, dass ein Kind oder ein Haustier in einem verschlossenen Auto ist, muss umgehend die Polizei informieren.       

Campen am Straßenrand

Auf der stundenlangen Fahrt in den wohlverdienten Urlaub ist ab und an eine kleine Verschnaufpause oder ein Power Nap notwendig. Wer sein Campingfahrzeug auf einer öffentlichen Straße abstellt, darf darin auch übernachten, sofern es nicht durch Schilder verboten ist. Eine einmalige Übernachtung im Wohnmobil oder Wohnwagen verstößt nicht gegen den Grundsatz des Gemeingebrauchs, wonach die Straße vorwiegend zum Zwecke des Verkehrs zu benutzen ist. Der Fahrer ist sogar verpflichtet, Fahrten in übermüdetem Zustand zu vermeiden. Der Gemeingebrauch wird jedoch überschritten, sobald das Parken campingähnlich wird, wenn zum Beispiel Tische und Stühle aufgestellt werden. 

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