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Die vom Ausbau der Bahnstrecke Ulm - Augsburg betroffenen Landräte der Landkreise Günzburg, Neu-Ulm und Augsburg sowie die Oberbürgermeisterin der Stadt Augsburg haben in einer gemeinsamen Erklärung ihre Positionen zum Vorhaben dargelegt.
Der Deutschlandtakt mit einem zentralen Umsteigepunkt am Augsburger Hauptbahnhof ist von elementarer Bedeutung für die Region als leistungsfähige Anbindung an den Fernverkehr. Den kommunalen Spitzen sei es aber auch wichtig, dass der Ausbau der Bahnstrecke so verträglich wie möglich für die Anrainer von statten gehen soll. Auch muss der Ausbau der Strecke, egal welche Trasse realisiert wird, zu deutlichen Verbesserungen im Nahverkehr und einem Regio-Schienen-Takt für die Region Augsburg - Ulm führen. Hiervon erwarten sich alle Beteiligten eine Verbesserung der Anschlüsse zum Nahverkehr.
„Der Ausbau der Bahntrasse zwischen Augsburg und Ulm liegt nicht nur im nationalen Interesse oder im Interesse der Städte Augsburg und Ulm, sondern auch des Landkreises Günzburg. Eine Trassenfestlegung kann und darf daher nur mit und nie gegen die Region erfolgen“, betont der Günzburger Landrat Hans Reichhart. Der Ausbau ist ein wichtiger Bestandteil der Planungen für die Verkehrs- und Mobilitätswende in der Region. Die Verkehrswende hin zur stärkeren Nutzung der umweltfreundlichen Bahn könne nur gelingen, wenn der Bahnverkehr als Ganzes attraktiv wird. Darüber sind sich die Beteiligten ebenfalls einig.
Auf Basis der aktuellen Diskussion sollte die unbedingte Kostenfixierung aufgegeben und der konstruktive Dialog bereits in der jetzigen Planungsphase aufgenommen werden. Gegebenenfalls gehören deutlich längere Tunnelanteile im besiedelten Bereich und das Absehen von großen Talbrückenbauwerken, wie dies zu Beginn des Planungsprozesses angekündigt war, dazu. Diese möglichen Abweichungen von der ursprünglichen Planung, stellten die Oberbürgermeisterin und Landräte in Aussicht. Gleichzeitig könne ein konstruktiver Dialog nur dann erfolgen, wenn bereits gegebene Zusicherungen auch eingehalten werden. Dies betreffe unter anderem den barrierefreien Umbau bestehender Bahnhöfe und eine Anpassung des Lärmschutzes an den aktuellen Standard unabhängig von der Trassenentscheidung.