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Laut Dr. Christina Kreibich, Pressestelle & Öffentlichkeitsarbeit, hat die Hitze keine Auswirkungen auf den Betrieb des Kernkraftwerks Gundremmingen: „Wir befinden uns in Gundremmingen in der glücklichen geographischen Lage, dass wir unser Wasser aus dem Oberlauf der Donau beziehen können – ein sehr wasserreicher Flussabschnitt. Hinzu kommen die Zuflüsse aus der Iller mit kühlem Gebirgswasser. Bei Hitze geht der Wirkungsgrad aller Kraftwerke grundsätzlich etwas zurück, was aber keine technischen Auswirkungen hat. Dieser etwas schlechtere Wirkungsgrad bezieht sich lediglich auf die Strommenge, die produziert werden kann. Die Verluste liegen hier aber auch im geringen Bereich. Nachts steigt der Wirkungsgrad automatisch wieder an.“
Keine zusätzlichen Sicherheitsmaßnahmen nötig
Die Sicherheit des Kraftwerkbetriebs sei von den sommerlichen Temperaturen ebenfalls nicht betroffen, so Kreibich. Demnach müssen keine zusätzlichen Sicherheitsmaßnahmen Auch hier profitiert das Kernkraftwerk im Landkreis Günzburg von den örtlichen Gegebenheiten, wie der Kühlung durch den Donau-Stichkanal. „Zudem befinden wir uns in der Situation, dass durch den jetzigen Einblockbetrieb (Abschaltung von Block B) sich der Wärmeeintrag in die Donau halbiert. Deshalb hat der Betrieb von nur einem Block noch sehr viel mehr Spielraum, bis man Maßnahmen, wie zum Beispiel Leistungsreduzierung, ergreifen müsste. Generell liegen wir weit unter allen gesetzlich vorgeschriebenen Grenzwerten“, erklärt Kreibich.
Block B kann weiterhin nicht abgebaut werden
Derzeit läuft nur noch einer der Kraftwerksblöcke. Block B wurde bereits Ende 2017 planmäßig vom Netz genommen. Block soll noch bis Ende 2021 in Betrieb sein. Bis dahin will das Kraftwerk auch noch weiter als Ausbildungsbetrieb aktiv sein. Die Nachwuchsfachkräfte sollen ihre Ausbildung bis zum Abschalten von Block C abgeschlossen haben. Derweil soll der Abbau von Block bereits begonnen haben. Aktuell wurde die offizielle Genehmigung des Bayerischen Umweltministeriums zum Abbau der kerntechnischen Anlagen von Block B noch nicht erteilt. Solange diese noch aussteht, kann der Abbau nicht starten. Einige Maßnahmen können allerdings bereits in Angriff genommen werden. Wie das in der Praxis aussieht, hat unsere Redaktion bei einem Rundgang durch Block B erfahren.