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Am 26. und 27. November 2018 findet in Berlin der Tag der kommunalen Jobcenter statt. Das regelmäßige Treffen der 104 kommunalen Jobcenter in diesem Jahr beschäftigt sich mit den Herausforderungen der Digitalisierung. Hauptredner ist Bundesarbeitsminister Hubertus Heil. Den kommunalen Jobcentern ist es wichtig, sich ständig weiterzuentwickeln, um auch in einer sich wandelnden, digitalen Arbeitswelt die Menschen mit flexiblen und passgenauen Leistungen und Angeboten zu unterstützen. Dies ist auch Kernanliegen des Landkreises Günzburg, der ebenfalls auf der Tagung vertreten ist.
Startschuss für Kampagne Ende November
Der 26. November ist gleichzeitig der Startschuss für eine gemeinsame öffentlichkeitswirksame Kampagne der kommunalen Jobcenter. Unter dem Titel „Kommunale Jobcenter – Stark. Sozial. Vor Ort.“ werden deren Arbeit und Stärken zukünftig deutlicher ins Bewusstsein von Bürgern, Politik und Unternehmern gerückt. Die 104 kommunalen Jobcenter sorgen bundesweit für 1,5 Millionen Menschen, die Unterstützung auf ihrem Weg in Arbeit und Ausbildung benötigen. Sie integrieren jährlich über 250.000 Menschen in nachhaltige Jobs und sind für ein Gebiet von mehr als 22 Millionen Einwohnern verantwortlich.
Das Jobcenter Günzburg
Das Kommunale Jobcenter Günzburg ist für ein Gebiet von 124.500 Einwohnern zuständig. In ihm sind nur zwischen 2.200 und 2.400 Personen auf Leistungen der Grundsicherung angewiesen, also etwa 1,9 Prozent der Kreisbevölkerung. Die Arbeitslosenquote in der Grundsicherung ist niedrig. Sie beträgt 0,5 Prozent oder aktuell 373 Personen. Jährlich werden zwischen 530 und 550 Personen hierbei in sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen integriert.
Hintergrund zu den deutschen Jobcentern
Ein Viertel der 407 Jobcenter (104) werden als kommunale Jobcenter der Landkreise/kreisfreien Städte betrieben. Sie erfüllen die SGB II-Aufgaben ohne die Bundesagentur für Arbeit eigenverantwortlich (sogenannte Optionskommunen). Daneben nehmen 303 gemeinsame Einrichtungen als Mischbehörden aus der Bundesagentur für Arbeit und dem Landkreis/der kreisfreien Stadt die jeweiligen Teilzuständigkeiten beider Träger wahr.