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Endspurt: Beantragung der Vereinspauschale endet am 1. März
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Landratsamt Günzburg

Endspurt: Beantragung der Vereinspauschale endet am 1. März

Foto: Jürgen Jotzo / pixelio.de
Foto: Jürgen Jotzo / pixelio.de

Das Landratsamt Günzburg weist alle Sport- und Schützenvereine darauf hin, dass Anträge für die Gewährung der Vereinspauschale 2014 bis spätestens 1. März 2014 beim Landratsamt eingereicht werden müssen. Es empfiehlt sich, die Anträge frühzeitig zu stellen, um eventuell auftretende Fragen noch rechtzeitig klären zu können.

Die Vereinspauschale errechnet sich aus der Gesamtzahl der Mitgliedereinheiten eines Sportvereins und der vom Staatsministerium des Inneren, für Bau und Verkehr errechneten Fördereinheit. Bemessungsgrundlage der Mitgliedereinheiten sind die Mitglieder eines Vereins zum Jahresbeginn sowie die dem Verein zum Stichtag 1. März zur Verfügung stehenden gültigen Übungsleiterlizenzen. Bei der Antragsstellung ist insbesondere darauf zu achten, dass die zum Stichtag gültigen Übungsleiterlizenzen im Original vorzulegen sind.

 

 

Breitensport fördern

Der Mensch ist auf Bewegung, auf Leistung und auf das Leben in der Gemeinschaft angelegt. All das findet er im Sport wieder - in jedem Alter und auf jedem Leistungsniveau! Deswegen steht die Förderung des Breitensports im ganzen Land im Zentrum der Sportförderung. Sport braucht eine gute Infrastruktur Sporthallen oder Sportplätze. Das ist eine wichtige Grundlage für die individuelle sportliche Betätigung der Menschen in unserem Land. Deswegen richtet sich die Förderung des Breitensports an die Sportvereine und Sportverbände, die Mitglieder des Bayerischen Landes-Sportverbandes (BLSV) beziehungsweise des Bayerischen Sportschützenbundes (BSSB) sind. Diese beiden Dachverbände sind unverzichtbare Partner des Sports in Bayern.

Grundrecht auf Sport

Bewegung ist ein Grundbedürfnis des Menschen. Die Freude an der Bewegung ist Ausdruck seiner Selbstbestimmung. Das Recht, Sport auszuüben, ist im Grundrecht auf Handlungsfreiheit verankert. Sport ist zunächst eine völlig zweckfreie Tätigkeit. Und doch oder gerade deswegen finden sich darin unzählige positive Wirkungen für die psychische und physische Gesundheit des Einzelnen und damit für die gesamte Gesellschaft und ihr Gesundheitswesen. Der Sport kann vielfältige bildungspolitische und sozialpolitische Ziele unterstützen. Im Sport lernt man Regeln und Fairness. Die Förderung körperlicher und geistiger Leistungsfähigkeit und die kompetenzvermittelnden Wirkungen sind ihm ebenso immanent wie seine integrative Kraft in einer pluralistischen Gesellschaft. Beim Sport tritt schnell in den Hintergrund, wo die Mannschaftkameraden herkommen oder welchen Bildungshintergrund die anderen in der Turngruppe haben. Das sportliche Engagement eröffnet zudem vielfältige Erfahrungshorizonte; dies gilt insbesondere für das ehrenamtliche Engagement oder für die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben, besonders auch für Menschen mit Behinderung. Und nicht hoch genug einzuschätzen ist der Stellenwert des Sports für das gesundheitliche Wohlbefinden unserer Gesellschaft.

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