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von Isabell Walter, Online-Redaktion
Neben Thannhausen sind nun auch die Gemeinden Bibertal, Deisenhausen, Ebershausen, Kammeltal, Münsterhausen, Aichen, Wiesenbach, Waldstetten und Waltenhausen „Raum mit besonderem Handlungsbedarf“ (RmbH). Dies teilten die Landtagsabgeordneten Alfred Sauter und Dr. Hans Reichhart mit.
„Betreffende Kommunen sollen bei staatlichen Förderprojekten eine höhere Förderung erhalten“
Das Bayerische Landesentwicklungsprogramm 2013 (LEP 2013) stuft Teilräume als RmbH ein. RmbH werden Kommunen oder Räume, die wirtschaftsstrukturelle oder sozialökonomische Nachteile haben oder in denen eine nachteilige Entwicklung zu befürchten ist. „Der RmbH ist dabei kein eigenständiges Förderprogramm, sondern eine räumliche Förderkulisse, an der sich einschlägige Förderprogramme zur Gewährung gleichwertiger Lebens- und Arbeitsverhältnisse orientieren sollen“, erklärt der Landtagsabgeordnete Alfred Sauter. „Für die betreffenden Kommunen bedeutet das, dass sie bei staatlichen Förderprojekten eine höhere Förderung erhalten sollen“, ergänzt Sauter.
RmbH gleicht vorhandene Nachteile aus
„Zum Beispiel bekommen diese strukturschwächeren Regionen höhere Fördersätze beim Breitbandausbau um sich diesen (finanziell) leisten und in Zukunft mit strukturstarken Regionen auf diesem Gebiet eher mithalten zu können“, betont der Landtagsabgeordnete Dr. Hans Reichhart. „Es ist daher sehr zu begrüßen, dass nunmehr 30 Prozent der Gemeinden im Landkreis Günzburg als Raum mit besonderem Handlungsbedarf eingestuft wurden, insbesondere gilt dies für Gemeinden im südlichen Landkreis. Diese Kommunen werden nun besonders gefördert werden und vorhandene Nachteile können ausgeglichen werden“, freuen sich Alfred Sauter und Dr. Hans Reichhart.
Das sind die Kriterien
Der RmbH wurde im LEP 2013 auf der Ebene sogenannter Kreisregionen festgelegt. Kreisregionen sind Landkreise zuzüglich kreisfreier Städte mit weniger als 100.000 Einwohnern. Die Einstufung erfolgt nach Kriterien wie die Bevölkerungsprognose, die Arbeitslosenquote und die Beschäftigungsdichte. Auch die Einkünfte der Steuerpflichtigen sowie der Wanderungssaldo der 18- bis unter 30-Jährigen sind Einstufungs-Kriterien. Landkreise, die weniger als 90 Prozent des bayerischen Durchschnitts erzielen, werden dem RmbH zugeordnet. Bayernweit umfasst der RmbH 33 Landkreise – einschließlich neun kreisfreie Städte – und 149 Gemeinden außerhalb dieser Kreise.