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Alfred Sauter setzt sich für Hebammen ein
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Landtagsabgeordneter Alfred Sauter

Alfred Sauter setzt sich für Hebammen ein

Der Landtagsabgeordnete Alfred Sauter hat die CSU-Landtagsfraktion dazu veranlasst, eine Initiative im Landtag einzureichen. Der Beruf der Hebamme soll sich heute und auch in Zukunft lohnen.

„Mein Anliegen ist, dass für junge Frauen und Männer, die sich für Familiengründung und Elternschaft entscheiden, die Wahlfreiheit des Geburtsortes erhalten bleibt“, sagte Sauter. Besonders in ländlichen Gebieten muss ein flächendeckendes Angebot an Hebammen aufrecht erhalten bleiben. Nur so können werdende Eltern selbst entscheiden, wo sie ihr Kind entbinden wollen.

Das Berufsbild der Hebammen hat sich im Laufe der Zeit stark gewandelt

Aufgaben die früher innerhalb der Familie übernommen wurden erledigen heute zum Teil die Hebammen. Jedoch muss diese Leistung auch in Zukunft gewürdigt werden. Sauter macht mit seiner Initiative auf die Probleme aufmerksam, die mit dem Hebammen-Beruf verbunden sind. Das größte Problem ist, dass in den vergangenen Jahren die Berufs-Haftpflicht für Hebammen gestiegen ist. Besonders freiberufliche Hebammen haben mit dieser Tatsache zu kämpfen. „Es ist wichtig, dass das Einkommen der Hebammen, insbesondere der freiberuflichen Hebammen, entscheidend verbessert wird“, so MdL Alfred Sauter.

Es hat sich schon viel geändert

Ein erster Schritt ist hier die Einigung zwischen den gesetzlichen Krankenkassen und den Hebammen-Verbänden über einen vollständigen Ausgleich der Beitragssteigerungen. Dieser wurde rückwirkend zum 1.Juli 2012 beschlossen. Alfred Sauter fordert aber zusätzlich eine angemessene Erhöhung der Vergütung von Hebammen.

Auf Erfolgskurs auch bei den privaten Krankenversicherungen

Auch im Bereich der privaten Krankenversicherungen und der beamtenrechtlichen Beihilfe konnte in Bayern für die Hebammen bereits einiges erreicht werden. Beispielsweise stieg zum 1. Mai 2011 die Vergütung für Hebammen um durchschnittlich 15 %. Auch Betriebskosten-Pauschalen können seitdem abgerechnet werden. Die Regelungen der gesetzlichen Krankenkassen über Vergütungsvereinbarungen gelten automatisch auch für privatversicherte Hebammen und die beamtenrechtliche Beihilfe.

Ein Blick in die Zukunft der Hebammen

Der nächste Schritt sei es, so sagt Sauter, die Berufsverordnung für Hebammen an die heutigen Erfordernisse anzupassen. So kann der Beruf attraktiv für künftige Generationen bleiben und mehr rechtliche Sicherheit geboten werden. Das ist wichtig, um die nötige Versorgung mit Hebammen in ganz Bayern zu erhalten.

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