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Bauunternehmen mussten sich in den vergangenen zwei Jahren nicht mit Home-Office für ihr Mitarbeiter oder Sorgen um langwierige Zwangsschließungen machen. Deshalb zählt die Branche zu denjenigen, welche die Pandemie wenig zu spüren bekamen. Und nicht nur das ist für Bauherrn erfreulich. Das Baugeschäft boomt, weshalb die Auftragsbücher immer dicker werden. Diese Beobachtung lässt sich auch in der Stadt Nördlingen feststellen.
Bevor ein genehmigungspflichtiges Bauprojekt umgesetzt werden kann, müssen dem Bauamt die Pläne des Vorhabens vorgelegt und ein Antrag zur Genehmigung gestellt werden. Die Bauverwaltung prüft unter anderem, ob das Vorhaben die Festsetzungen eines Bebauungsplans einhält oder sich in die nähere Umgebung einfügt bzw. ob der Abstand zum Nachbargrundstück eingehalten wird. Im Jahr 2021 wurden der Nördlinger Bauverwaltung zahlreiche Bauprojekte vorgelegt. Die Stadt konnte so erneut einen Anstieg der Eingangszahlen bei Bauanträgen verzeichnen.
Insgesamt 200 Bauanträge wurden im vergangenen Jahr in Nördlingen gestellt, im Jahr zuvor waren es 174 Antragsstellungen gewesen. Auch die Zahl der denkmalschutzrechtlichen Anträge ist mit 91 Anträgen weiterhin hoch. „Es ist erfreulich, dass in Nördlingen weiterhin rege gebaut wird,“ so Oberbürgermeister David Wittner. Als Verwaltungsleiter freut er sich zudem, dass trotz des hohen Aufkommens sämtliche Bauanträge im Zeitrahmen der „3-Monats-Fiktion“ entschieden werden konnten. Er betont: „Sofern sämtliche erforderlichen Unterlagen vollständig eingereicht werden, ist eine schnelle Bearbeitungszeit garantiert.“
Mit Inkrafttreten der neuen Bayerischen Bauordnung war festgelegt worden, dass Bauanträge nach einem Ablauf von drei Monaten nach Eingang bei der Bauaufsichtsbehörde als genehmigt gelten, wenn in diesem Zeitraum noch keine Entscheidung gefallen ist. Die Nördlinger Bauverwaltung hat ihren Sitz im Tanzhaus am Marktplatz. Neben Informationen über die benötigten Unterlagen für Anträge auf Neubau, Umgestaltung oder denkmal-pflegerische Belange können hier auch Fördermöglichkeiten bzw. Möglichkeiten zu steuerrechtlichen Bescheinigungen für Sanierungen im Geltungsbereich von Sanierungsgebieten wie insbesondere der Altstadt erfragt werden.