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von Martina Lakotta, Online-Redaktion
Auch in Bayerisch-Schwaben betreibt Adrianus Straathof eine seiner Ferkel-Produktionsanlagen: Gemeinsam mit Wolfgang Strehle führt er den Reichertsweiler Hof in der Nähe von Donauwörth. Vergangenen Donnerstag wurde die Anlage im Rahmen einer Großkontrolle durchsucht. Gravierende Mängel wurden nicht festgestellt – doch Straathof tritt vorerst als Geschäftsführer zurück.
Spezialeinheiten kontrollieren Reichertsweiler Hof von Adrianus Straathof
Insgesamt kontrollierten sechs Teams vom Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit sowie der Regierung von Schwaben und des örtlichen Veterinäramts den Reichertsweiler Hof. Das Spezial-Einsatzteam überprüfte, ob die Straathof-Strehle GmbH auch in der Donauwörther Massenzucht-Anlage gegen das geltende Tierschutzgesetz verstößt. Hintergrund ist das vom Landratsamt Jerichower Land geforderte bundesweite Berufsverbot gegen den Niederländer. Warum das Donau-Rieser Landratsamt den Reichertsweiler Hof vor Ort kontrollieren musste, damit das Tierhaltungsverbot gegen Straathof durchgesetzt werden kann, erklärte Achim Frank vom Veterinäramt Donau-Ries: „Da sich das Unternehmen in mehreren Bundesländern befindet und aus verschiedenen Organisationsformen besteht, muss dies länderübergreifend geklärt werden.“ Daher sei also auch eine Durchsuchung vor Ort nötig gewesen.
Untersuchungen am Reichertsweiler Hof noch nicht abgeschlossen
Wie Landrat Stefan Rößle mitteilt, seien im Rahmen der Großkontrolle im Reichertsweiler Hof keine gesundheitlichen oder haltungsbedingten Mängel bei den Tieren festgestellt worden. Dennoch seien die Untersuchungen noch nicht am Ende: Derzeit müsse bei einigen Jungtieren noch überprüft werden, ob sie vorschriftsgemäß getötet wurden. Auch einige Dokumente müssten noch ausgewertet werden, so Rößle.
Kleinere Mängel am Reichertsweiler Hof von Straathof-Strehle
Bereits in der Vergangenheit wurde die von Straathof-Strehle betriebene Anlage „bedingt durch seine Größe engmaschig überprüft“, so Achim Frank vom Landratsamt Donau-Ries. Schon damals seien nur „kleinere Mängel“ am Reichertsweiler Hof festgestellt, worden. „Das Unternehmen hat diese Mängel umgehend beseitigt und arbeitet sehr kooperativ mit dem Landratsamt zusammen“, so Frank.
Adrianus Straathof zieht sich vorübergehend aus Unternehmen zurück
Auch Adrianus Straathof reagierte inzwischen auf die jüngsten Vorfälle. Anderen Medienberichten zufolge sei der Ferkelproduzent vorläufig als Geschäftsführer seiner Unternehmen zurückgetreten. Zum einen, da das Berufsverbot gegen ihn persönlich ausgesprochen wurde. Zum anderen, um einen reibungslosen Weiterbetrieb der Anlagen zu gewährleisten. Allerdings sei sein Rückzug aus dem Geschäft nur vorläufig: „Ich werde die Geschäftsführung der Gesellschaften bis zu einer Entscheidung des Gerichts in andere Hände legen. Ich vertraue darauf, dass sich die gegen mich gerichteten Vorwürfe in den weiteren gerichtlichen Verfahren aufklären werden“, so der Niederländer. Nachdem das Verwaltungsgericht Magdeburg den Antrag der Anwälte Straathofs abgelehnt hatte, mit dem gegen das Tierhaltungsverbot vorgegangen werden sollte, wurde die Angelegenheit an die nächst höhere Instanz weitergeleitet: Aktuell prüft das Oberverwaltungsgericht das Berufsverbot gegen den holländischen Geschäftsmann.
PETA fordert Gewerbeverbot für Straathofs Gesellschaften
Für Dr. Edmund Haferbeck, Sprecher von PETA, ist das Tierhaltungsverbot zwar ein „bedeutendes Signal für den Tierschutz“. Jedoch weiß er aus Erfahrung, dass das persönliche Berufsverbot am Ende wenig bringt: „PETA selbst hat durch Strafanzeigen schon Tierhaltungsverbote durchsetzen können. Jedoch werden dann die Anlagen bzw. das Betreuen der Tierbestände auf Familienmitglieder bertragen und es bleibt alles beim Alten. Diese Gefahr besteht hier auch.“ Vielmehr, so Haferbeck, müsse gegen die Gesellschaften von Straathof ein Gewerbeuntersagungsverfahren eingeleitet werden, die nicht nur die Privatperson Straathof treffen würden.
Straathof auch bekannt für baurechtliche Verstöße
„Es geht bei den ständigen und extremen Rechtsverstößen, die von Straathof vorsätzlich begangen werden, eben nicht nur gegen tierschutzrechtliche Gesetzlichkeiten, sondern vielfach auch gegen baurechtliche Bestimmungen“, so der PETA-Sprecher. „Viele Baugenehmigungen hätten nicht erteilt werden dürfen.“ Denn bereits in den Niederlanden, sei Straathof für seine „rechtsbrecherische Karriere“ bekannt gewesen.