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Landkreis Donau-Ries überschreitet Corona-Warnwert
Pandemie

Landkreis Donau-Ries überschreitet Corona-Warnwert

Symbolbild. Der Landkreis Donau-Ries hat den Corona-Warnwert überschritten. Foto: Christian_Daum/pixelio.de
Symbolbild. Der Landkreis Donau-Ries hat den Corona-Warnwert überschritten. Foto: Christian_Daum/pixelio.de

Der Landkreis Donau-Ries hat am 20. Oktober die Corona-Vorwarnstufe von 35 überschritten. Welche Maßnahmen das jetzt nach sich zieht.

Mit einer 7-Tages-Inzidenz von aktuell 43,4 hat nun auch der Landkreis Donau-Ries die Vorwarnstufe von 35 Neuinfektionen innerhalb von 7 Tagen pro 100.000 Einwohner überschritten. Die kürzlich eingeführte „Corona-Ampel“ steht damit momentan auf gelb.

Kein lokaler Hotspot feststellbar

Ursächlich für den Anstieg sind laut Gesundheitsamt unter anderem auch verschiedene private Feiern, die nach ersten Erkenntnissen aber innerhalb der erlaubten Vorgaben stattgefunden haben. Im aktuellen Ausbruchsgeschehen lässt sich derzeit kein lokaler Hotspot abgrenzen.

Sperrstunde, Maskenpflicht, Alkoholverbot und Kontaktbeschränkung

Entsprechend den Vorgaben der Bayerischen Staatsregierung werden private Feiern und Kontakte im privaten und öffentlichen Bereich nun auf maximal 10 Personen oder zwei Haushalte begrenzt und es gilt eine Sperrstunde für Gastronomiebetriebe samt Alkoholverkaufsverbot ab 23.00 Uhr. Zudem wird die Maskenpflicht verschärft. Zusätzlich wird das Landratsamt Donau-Ries eine Allgemeinverfügung erlassen, die weitere Einschränkungen festlegt. Unter anderem wird das Tragen von Mund-Nase-Bedeckungen sowie ein Verbot des Alkoholkonsums ab 23.00 Uhr an verschiedenen öffentlichen Plätzen angeordnet. Diese Regelungen werden voraussichtlich am Donnerstag, 22. Oktober in Kraft treten.

Appell des Landrats Stefan Rößle

„Wir empfehlen allen Landkreisbürgerinnen und –bürgern dringend die strengeren Vorgaben ab sofort einzuhalten“ erklärt Landrat Stefan Rößle. Er selbst hat umgehend sämtliche unter diese Verschärfung fallenden Termine abgesagt: „Helfen auch Sie mit, dass wir durch sinkende Infektionszahlen die Einschränkungen schnellstmöglich wieder aufheben können“, appelliert Landrat Stefan Rößle. 

Folgende Maßnahmen gelten ab Inkrafttreten der Allgemeinverfügung und werden ab sofort empfohlen

  • Private Feiern und Veranstaltungen sowie Kontakte im privaten und öffentlichen Raum nur noch mit maximal 10 Personen oder zwei Haushalten
  • Sperrstunde in Gastronomiebetrieben und Alkoholverkaufsverbot an Tankstellen und sonstigen Verkaufsstellen ab 23.00 Uhr 
  • Alkoholverbot auf öffentlichen Plätzen 
  • Maskenpflicht, wo Menschen dichter, bzw. länger zusammenkommen, zum Beispiel in öffentlichen Gebäuden wie Schulen
  • Empfehlung an alle Krankenhäuser, Senioren- und Pflegeeinrichtungen, die maximale Besucherzahl pro Patient oder Bewohner auf eine täglich zu beschränken

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