B4B Schwaben

Holen Sie sich B4BSCHWABEN.de auf Ihr Smartphone.
Klicken Sie auf das Symbol zum „Teilen” in der Toolbar von Safari. Finden Sie die Option „Zum Home-Bildschirm”. Mit einem Klick auf „Hinzufügen” ist die Installation abgeschlossen! Schon ist die Website als App auf Ihrem iOS-Gerät installiert.

B4B Schwaben
 / 
B4B Nachrichten  / 
In Memmingen gelten neue Corona-Regeln
Regelungen der Stufe Rot

In Memmingen gelten neue Corona-Regeln

Symbolbild. Die Stadt Memmingen von oben. Foto: Stadt Memmingen
Symbolbild. Die Stadt Memmingen von oben. Foto: Stadt Memmingen

Maskenpflicht in Fußgängerzone und auf angrenzenden Plätzen – Corona-Ampel in Bayern: Es gelten Regelungen der Stufe Rot

Memmingen überschreitet seit mehr als einer Woche den Schwellenwert von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern innerhalb von sieben Tagen. Der Wert liegt aktuell mit 37 Neuinfektionen bei 83,9. Um einer weiteren Ausbreitung des SARS-CoV-2-Virus entgegenzuwirken, hat die Stadtverwaltung eine vierte Allgemeinverfügung erlassen. Diese sieht eine Maskenpflicht im Bereich der Fußgängerzone vort. „Ich appelliere an alle, die persönlichen Kontakte so gering wie möglich zu halten. Handeln Sie solidarisch und verzichten Sie auf nicht zwingend notwendige Treffen“, wendet sich Oberbürgermeister Manfred Schilder an die Memmingerinnen und Memminger.

Maskenpflicht in Fußgängerzone und auf angrenzenden Plätzen

Entsprechend der vierten Allgemeinverfügung müssen im Bereich von Marktplatz, Kramerstraße, Weinmarkt, Theaterplatz und Schrannenplatz Mund-Nasen-Bedeckungen getragen werden. Zudem darf in diesem Bereich zwischen 22 Uhr und 6 Uhr kein Alkohol konsumiert werden.

Grundsätzlich gelten die seit 17. Oktober gültigen Regelungen der Bayerischen Staatsregierung entsprechend der neuen Corona-Ampel in Bayern. Für Memmingen gelten aktuell die Regelungen für die Stufe Rot:

  • Private Kontakte im öffentlichen Raum und im privaten Raum sind auf Angehörige von zwei Hausständen oder max. 5 Personen beschränkt
  • Private Feiern sind auf 5 Personen beschränkt
  • Maskenpflicht an Schulen in allen Jahrgangsstufen auch am Platz
  • Sperrstunde in der Gastronomie ist um 22 Uhr
  • Abgabe von alkoholischen Getränken an Tankstellen und durch sonstige Verkaufsstellen und Lieferdienste ist von 22 Uhr bis 6 Uhr untersagt.

Beschränkung der Teilnehmer bei Veranstaltungen 

Über diese bayerischen Regelungen hinausgehend sieht die vierte Allgemeinverfügung für Memmingen eine Beschränkung der Teilnehmerzahl bei Veranstaltungen immer dann vor, sobald der Inzidenzwert von 50 überschritten ist. In geschlossenen Räumen sind dann beispielsweise bei Vereinssitzungen maximal 25 Personen erlaubt, unter freiem Himmel 50. Bei Stufe Rot sind bei kulturellen Veranstaltungen oder auch bei bundesweiten Sportveranstaltungen mit zugewiesenen und gekennzeichneten Sitzplätzen in geschlossenen Räumen 50, unter freiem Himmel 100 Personen zulässig. 

Besuch in Seniorenheimen und Kliniken wird eingeschränkt

Bei Stufe Rot wird zukünftig auch immer der Besuch in Einrichtungen wie Seniorenheimen oder Kliniken auf eine Person täglich während einer festen Besuchszeit beschränkt. Kinder dürfen von beiden Eltern bzw. Sorgeberechtigten besucht werden. Die Einschränkung gilt nicht für die Begleitung bei der Geburt. Auch die Begleitung von Sterbenden ist jederzeit möglich.

Maskenpflicht im Hort und in der Nachmittagsbetreuung

Bei Stufe Rot gilt auch für Kinder und Jugendliche im Hort oder in der Nachmittagsbetreuung Maskenpflicht. Für den Fall, dass Memmingen eine Inzidenz von 35 überschreitet und damit Stufe Gelb der Corona-Ampel erreicht, gilt neben den bayerischen Regelungen auch eine Maskenpflicht für das Personal in Kindertageseinrichtungen, zudem sind feste Gruppen zu bilden. Bei Stufe Rot bleibt diese Regelung bestehen. Die Allgemeinverfügung tritt am Mittwoch, 21. Oktober 2020, in Kraft.

Artikel zum gleichen Thema