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Kommt ein Rechtsanspruch auf Home-Office für Schwaben?
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Arbeitsrecht

Kommt ein Rechtsanspruch auf Home-Office für Schwaben?

Symbolbild. Haben Mitarbeiter bald einen Rechtsanspruch auf Home Office? Foto: Adobe Stock

Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) will ihn. Bei Arbeitgebern ist die Meinung geteilt. Das hat Gründe.

Momentan sind Arbeitgeber dazu verpflichtet, ihren Mitarbeitern die Möglichkeit anzubieten, von zu Hause aus zu arbeiten. Diese Regelung gilt seit November 2020. Die Maßnahme wurde eingeführt, um die Ausbreitung des Coronavirus einzuschränken.


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So soll der Rechtsanspruch aussehen

Jetzt möchte der Bundesarbeitsminister Hubertus Heil einen Schritt weiter gehen und bringt einen Rechtsanspruch auf Home-Office ins Spiel. Ziel sei es, das Arbeiten von zuhaue aus dauerhaft in die Arbeitswelt im Land zu integrieren. Nach der Forderung Heils müssten Mitarbeiter von Unternehmen stets die Möglichkeit haben, von zu Hause aus zu arbeiten, sofern ihre Anwesenheit im Betrieb nicht unerlässlich sei.


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Widerstand von Arbeitgeberverbänden

Der Bundesverband Deutscher Arbeitgeber lehnte den Vorschlag von Minister Heil ab. Zum einen erschwere der unzureichende Breitbandausbau zuverlässige Home-Office Arbeitsplätze. Außerdem solle der Fokus künftig eher auf flexiblen Arbeitszeitmodellen liegen, heißt es aus dem Verband. Wie die Tagesschau unter Berufung auf das ifo-Institut berichtet, arbeiten derzeit rund 27 Prozent der Deutschen von zuhause aus. Weiter heißt es, dass beinahe die Hälfte der im Home-Office Beschäftigten sich wegen eines schlecht ausgerüsteten Arbeitsplatzes belastet fühlen.


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Das sagt der BVMW Bayern

Auch in Bayerisch-Schwaben stößt der Vorschlag von Hubertus Heil auf Widerstand. Ebenso wie der Bundesverband Deutscher Arbeitgeber, steht auch der Bundesverband Mittelständische Wirtschaft dem Entwurf kritisch gegenüber. Auf Anfrage unserer Redaktion erklärte Michael Heilig, Leiter des Kreisverbandes Donau-Ries des BVMW Bayern: „Flexibles Arbeiten sollte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern auch nach der Pandemie ermöglicht werden. Ein genereller Rechtsanspruch auf Homeoffice, wie von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil gefordert, lehnt der BVMW Bayern allerdings entschieden ab. Dort, wo Homeoffice möglich ist, wird es von vielen mittelständischen Betrieben bereits angeboten. Darüber hinaus sollten Unternehmen weiterhin das Recht haben, eigenständig zu entscheiden, ob sie ihren Mitarbeitern das Arbeiten von zu Hause aus ermöglichen wollen oder nicht.“

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