Die Angebotspflicht für Home-Office wird laut Kanzleramtsminister Braun bald auslaufen. Bertram Brossardt, Hauptgeschäftsführer der vbw, begrüßt diese Entscheidung. Diesen Vorteil für die bayerisch-schwäbische Wirtschaft verspricht er sich hierdurch.
„Die Ankündigung von Kanzleramtsminister Braun, dass mit dem Auslaufen der Bundesnotbremse auch das verpflichtende Homeoffice-Angebot der Unternehmen wegfallen soll, ist das richtige Signal zum richtigen Zeitpunkt“ – so kommentiert Bertram Brossardt, Hauptgeschäftsführer der vbw – Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. angekündigten Auslaufen von verpflichtendem Homeoffice-Angebot, welche auch die Wirtschaft in Bayerisch-Schwaben beeinflusst.
Bertram Brossardt: Ende der Pandemie rechtfertigt keine Verlängerung
Weiterhin erklärte er, Homeoffice habe einen wichtigen Beitrag zur Eindämmung des Infektionsgeschehens geleistet. Homeoffice wurde, so der Hauptgeschäftsführer, von den Unternehmen daher auch umfassend genutzt. Das Abflauen der Pandemie rechtfertige aber keine Verlängerung. „Es kann nicht sein, dass die Beschäftigten tagsüber im Homeoffice sitzen und abends zusammen im Biergarten“, kommentiert Brossardt.
Betriebe müssen selbst entscheiden
Die Entscheidung „Homeoffice oder nicht“ müsse immer eine Entscheidung des Unternehmens sein, findet Brossardt. Folgerichtig dürfe sie nicht staatlich angeordnet werden. Den Grund hieran sieht der vbw Hauptgeschäftsführer in der Eigeneinschätzung der Unternehmer: „Denn die Betriebe können selbst am besten beurteilen, welche Arbeiten im Homeoffice gemacht werden können und welche nicht“, sagt er.
vbw warnt vor Entfremdung der Mitarbeiter
Für Homeoffice gebe es zudem faktische Grenzen. Es gebe zwingende Präsenznotwendigkeiten zur Aufrechterhaltung der Gesamtbetriebsabläufe und der Datensicherheit, teilt die vbw mit. „Durch Homeoffice entstehen bereits jetzt Produktivitäts- und Kreativitätsverluste, die – jedenfalls mittelfristig – einen erheblichen Verlust an Wettbewerbsfähigkeit unserer Unternehmen befürchten lassen“, warnt Brossardt und ergänzt: „Man sollte auch die Entfremdung der Mitarbeiter und deren fehlende Bindung an den Betrieb nicht unterschätzen. Die Ankündigung aus dem Kanzleramt ist daher zu begrüßen.“