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Betrüger nutzen derzeit neue Pflichtangaben in Immobilienanzeigen für dubiose Abmahnungen. Seit dem 1. Mai 2014 müssen Inserenten einer Immobilienanzeige Angaben zum Energieausweis machen. Dies gilt sowohl für Anzeigen in Zeitungen als auch für Anzeigen im Internet. Nun sind in Schwaben erste Abmahnungen mit auffälligen Absenderadressen aufgetaucht. In den E-Mails fordert vermeintlich eine Firma aus Panama die Anbieter auf, eine Unterlassungserklärung mit dem Versprechen einer Vertragsstrafe abzugeben. „Betroffene sollten hierauf nicht reagieren, am besten aber juristischen Rat einholen“, empfiehlt Gerhard Remmele, Branchenbetreuer Immobilienwirtschaft der IHK Schwaben. „Die Abmahnung sollte zumindest als Sensibilisierung für das Thema verstanden werden, damit keine tatsächlich abmahnfähigen Fehler unterlaufen“, so Remmele.
Energieeinsparverordnung gilt seit dem 1. Mai 2014
Seit dem 1. Mai 2014 ist die nächste Stufe der Energieeinsparverordnung in Kraft getreten. Demnach müssen Immobilienanzeigen in kommerziellen Medien wichtige Angaben machen. Der Interessent muss über Art des Energieausweises, den Energiebedarf und den wesentlichen Energieträger informiert werden. Wenn noch kein Energieausweis vorliegt, müssen Immobilienanbieter diesen spätestens beim Besichtigungstermin vorzeigen. Viel Spielraum besteht insofern also nicht. „Liegt zum Zeitpunkt des Inserats noch kein Energieausweis vor, sollte dies im Inserat klargestellt werden“, rät Remmele.
Kennung wie bei Haushaltsgeräten
Der neue Energieausweis ist mit einem Bandtacho ausgestattet und in neun Effizienzklassen eingeteilt. Zuvor enthielt der Ausweis nur die Kennwerte zum Energiebedarf oder zum Energieverbrauch. Jetzt werden die Gebäude von grün (geringer Energiebrauch) bis rot (hoher Energieverbrauch) in neun Energieeffizienzklassen eingeteilt. Diese Kennung ist beispielsweise von Haushaltsgeräten bekannt. Auch bei Immobilen ist sie sinnvoll, da Energieeinsparung immer wichtiger wird. „Das macht Mietern und Kaufinteressenten den Vergleich verschiedener Immobilien leichter“, sagt Hans Peter Koch, kommissarischer Geschäftsführer der Regionalen Energieagentur Augsburg.
Neuer Energieausweis schärft Bewusstsein der Verbraucher
„Bisherige Aussagen wie ‚Baujahr 1954, im Jahr 2005 saniert‘ erlaubten keine vernünftige Bewertung der Immobilie für den Energiebedarf“, so Koch. Angaben zum Energieverbrauch sind hingegen stark von den Heizgewohnheiten der Bewohner abhängig. „Auf mittelfristige Sicht schärfen die neuen Effizienzklassen des Energieausweises das Energie-Bewusstsein der Verbraucher“, ist sich Koch sicher. „Dann wird die Energieeffizienz einer Wohnung oder eines Hauses entscheidend sein für den Mietvertrag oder für den Kauf.“