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von Kathrin Lüders, Online-Redaktion
Mit einer Pflichtquote und Ausgleichszahlungen für Unternehmen fördert die Regierung seit drei Jahrzehnten die Beschäftigung schwerbehinderter Arbeitnehmer. Arbeitgeber mit mindestens 20 Arbeitsplätzen sind gesetzlich verpflichtet, auf mindestens fünf Prozent der Arbeitsplätze Menschen mit Schwerbehinderung zu beschäftigen. Arbeitgeber, die dieser Vorgabe nicht nachkommen, müssen eine Ausgleichsabgabe zahlen.
Agentur für Arbeit in Donauwörth informiert zur Pflichtquote
Zur Überwachung der Erfüllung der Beschäftigungspflicht im Kalenderjahr 2014müssen die beschäftigungspflichtigen Arbeitgeber bis spätestens 31. März 2015 der Agentur für Arbeit in Donauwörth ihre Beschäftigungsdaten anzeigen.
Arbeitgeber, die nach Erkenntnis der Bundesagentur für Arbeit beschäftigungspflichtig sind, erhielten Anfang Januar 2015 das Bearbeitungsprogramm REHADAT-Elan auf CD-ROM.
Meldeverfahren jetzt auch elektronisch möglich
Das Programm REHADAT-Elan ermöglicht die Abgabe der Anzeige in elektronischer Form. Es kann auch auf der Webseite von REHADAT-Elan kostenlos herunter geladen werden. Dort finden Arbeitgeber außerdem auch eine Möglichkeit die Anzeigevordrucke zu bestellen.
Unternehmen müssen sich selbstständig melden
Auch beschäftigungspflichtige Arbeitgeber, die keine Unterlagen erhalten, sind anzeigepflichtig. Sie werden die Anzeigeunterlagen über den Bestellservice der Bundesagentur für Arbeit anzufordern. Dies betrifft auch Unternehmern, die einen höheren Beschäftigungsbedarf erwarten und künftig mehr Personal einstellen werden.
Nicht-Meldung wird teuer
„Erstattet ein anzeigepflichtiger Arbeitgeber die vorgeschriebene Anzeige gar nicht oder unvollständig oder nicht rechtzeitig bis zum 31.03.2015, liegt eine Ordnungswidrigkeit vor“, warnt die Agentur für Arbeit in Donauwörth. Ordnungswidrigkeiten dieser Art können mit empfindlichen Geldbußen bis hin zu 10.000 Euro geahndet werden.
Servicenummer für Anfragen
Zu weiteren Fragen und Informationen rund um das Anzeigeverfahren und die Beschäftigungspflicht schwerbehinderter Arbeitnehmer können sich Arbeitgeber unter Telefon 0821 3151 100 an ihre zuständige Agentur für Arbeit wenden.