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Bereits Anfang Februar mussten im Landkreis Calw Teile des Landkreises Donau-Ries zum Sperrgebiet erklärt werden. Nun wurde ein Fall der Blauzungen-Krankheit auch im Landkreis Rems-Murr-Kreis festgestellt. Dieses Gebiet grenzt nicht nur an das Donau-Ries, sondern auch an den Landkreis Dillingen. Daher müssen beide Landkreise zum Sperrgebiet erklärt werden.
Ab Mittwoch ist Sperrgebiet-Status offiziell
Die Allgemeinverfügung wird am 26. Februar veröffentlicht und tritt am Folgetag, sowohl in Dillingen als auch im Donau-Ries, in Kraft. Bis auf Teile des Landkreises Ostallgäu werden alle schwäbischen Landkreise zum Sperrgebiet zum Schutz gegen die Blauzungen-Krankheit erklärt.
Über die Tierkrankheit
Die Blauzungen-Krankheit (Bluetongue disease - BT) ist eine virusbedingte, hauptsächlich akut verlaufende Krankheit der Schafe und Rinder. Ziegen, Neuweltkameliden (u.a. Lamas, Alpakas) und Wildwiederkäuer sind für die BT ebenfalls empfänglich. Das Virus wird nicht direkt von Tier zu Tier übertragen, sondern über kleine, blutsaugende Mücken (Gnitzen) der Gattung Culicoides. Der Erreger der Blauzungenkrankheit ist für den Menschen und andere Tiere nicht gefährlich.
Das sind die klinischen Symptome bei Schafen
Typische klinische Symptome sind meist nur beim Schaf zu finden. Sie zeigen ca. 7-8 Tage nach der Infektion die ersten Anzeichen einer akuten Erkrankung: erhöhte Körpertemperatur, Apathie und Absonderung von der Herde. Bald nach dem Anstieg der Körpertemperatur schwellen die geröteten Maulschleimhäute an. Es kommt zu vermehrtem Speichelfluss und Schaumbildung. Die Zunge schwillt an und kann aus dem Maul hängen. Die namensgebende Verfärbung der Zunge ist sehr selten und nur bei hochempfänglichen Schafrassen zu erwarten. An den Klauen rötet sich der Kronsaum. Die Schafe können lahmen und bei tragenden Tieren kann die Krankheit zum Abort führen.
Das sind die klinischen Symptome bei Rindern
Die klinischen Symptome bei Rindern sind Entzündungen der Zitzenhaut und Schleimhäute im Bereich der Augenlider, Maulhöhle und Genitalien. Zudem treten Ablösungen von Schleimhäuten im Bereich der Zunge und des Mauls sowie Blasen am Kronsaum auf. Um Zucht-, Nutz- und Schlachttiere, es sind nur Rinder, Schafe oder Ziegen betroffen, im oder aus dem Sperrbezirk verbringen zu dürfen müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. Diese sind vom Tierhalter mit Tierhalter-Erklärungen zu bestätigen.