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Biogasanlage in Hamlar: Neues Abluftsystem genehmigt
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Landratsamt Donau-Ries

Biogasanlage in Hamlar: Neues Abluftsystem genehmigt

Biogasanlage. Foto: Wilhelmine Wulff  / pixelio.de
Biogasanlage. Foto: Wilhelmine Wulff / pixelio.de

In Donauwörth kam es aufgrund einer Biogasanlage in Hamlar zu andauernder Geruchsbelästigung. Landrat Stefan Rößle hatte den Betreiber Erhard Schiele Ende Januar 2014 zu einem Gespräch ins Landratsamt einbestellt. Das Landratsamt genehmigte nun die Änderungen zur Abluftreinigung.

In Hamlar wird eine Biogasanlage betrieben. Aufgrund dieser kam es um Donauwörth zu einer andauernden Geruchsbelästigung. Dies hatte Landrat Rößle dazu veranlasst, den Betreiber zu einem Gespräch ins Landratsamt einzubestellen. Dabei hatte Landrat Rößle unmissverständlich deutlich gemacht, dass der derzeitige Zustand nicht länger andauern dürfe. Der Betreiber betonte im Gegenzug, dass ihm die Situation selbst unangenehm sei. Er hatte umfassende Maßnahmen zur Verbesserung der Situation angekündigt. Das Landratsamt Donau-Ries hat nun die Änderung und Installation eines neuen Abluftsystems in der Biogasanlage in Hamlar bestätigt.

Seit November 2013 verstärkte Geruchsbelästigung

Seit November 2013 konnte man eine deutlich verstärkte Geruchsbelästigung feststellen. Diese führte der Betreiber auf eine reduzierte Funktionsweise eines Abluftfilters zurück. Die reduzierte Funktionsweise war von außen zunächst nicht feststellbar gewesen. Entdeckt wurde sie erst Ende Dezember 2013. Die Reparaturmaßnahmen sollten Ende Januar 2014 abgeschlossen werden.

Konzept zur Abluftreinigung sollte vorgelegt werden

Des Weiteren wurde vereinbart, dass dem Landratsamt bis 31. Januar 2014 ein schlüssiges Konzept zur Abluftreinigung vorgelegt wird. Die Abluftreinigung sollte mittels Biowäscher und Biofilter geschehen. Das Landratsamt sollte im Anschluss eine Wirksamkeitsprüfung durchführen. Die Änderungen an der Lüftungs-, Reinigungs- und Filtertechnik sollten dann bis spätestens 7. Februar 2014 genehmigt werden. Landrat Rößle betonte, dass dann sofort mit der Umsetzung der Maßnahme begonnen werden müsse.

Wiederbefüllung des Substratlagers erst nach Errichtung einer Folienhaube

Die Wiederbefüllung des Substratlagers 2 kann erst nach der für April oder Mai 2014 geplanten Errichtung einer Folienhaube zugelassen werden. Dies wurde dem Betreiber Schiele von Seiten des Landratsamtes mitgeteilt. Der Betreiber versprach, die entsprechenden betriebstechnischen Voraussetzungen bis zum 31.01.2014 zu prüfen.

Verzicht auf besonders geruchsintensive Stoffe

Des Weiteren erklärte der Anlagenbetreiber, in der Anlage würden keine Schlachtabfälle im eigentlichen Sinn verwendet. Es werden lediglich – von der Genehmigung der Regierung Schwaben umfasste – relativ geruchsarme Stoffe verwendet. Hierzu zählt beispielsweise Tierblut und gülle-ähnliches Material. Der Betreiber gestand zu, bis auf weiteres auf den Einsatz bestimmter genehmigter aber besonders geruchsintensiver Stoffe zu verzichten. Hier zählen beispielsweise Fettabscheider-Rückstände.

Bei Nichterfüllung der Forderungen droht Stilllegung

Dem Betreiber wurde zum Abschluss der Besprechung verdeutlicht, dass eine unverzügliche Umsetzung des gesamten Maßnahmenpakets erwartet werde. Im Falle vermeidbarer Verzögerungen, spätestens aber im Falle der nicht vollständigen Erfüllungen der Forderungen des Landratsamtes bis Frühjahr 2014, muss der Betreiber mit der Stilllegung der Anlage rechnen. Die Vorbereitungen für entsprechende rechtliche Schritte würden bereits getroffen.

Landratsamt genehmigt Änderungen zur Abluftreinigung

Das Landratsamt Donau-Ries hat mit Schreiben vom 06.02.2014 die Anzeige nach § 15 Bundes-Immissions-Schutzgesetz hinsichtlich der Änderung und Installation eines neuen Abluftsystems in der Biogasanlage in Hamlar bestätigt. Mit diesem Schritt wurde ein Teil des Maßnahmenpakets umgesetzt, das in dem Ende Januar 2014 stattgefundenen Gespräch zwischen Landrat Rößle und Betreiber Schiele vereinbart wurde.

Umsetzung der Maßnahmn kann fortgesetzt werden

Man hatte sich in dem Gespräch darauf verständigt, dass dem Landratsamt ein schlüssiges Konzept zur Abluftreinigung mittels Biowäscher und Biofilter vorgelegt wird. Nach einer Wirksamkeitsprüfung durch die Kreisverwaltungsbehörde sollten die Änderungen an der Lüftungs-, Reinigungs- und Filtertechnik bis spätestens 7. Februar genehmigt werden. Aufgrund des Schreibens des Landratsamtes vom 06.02.2014 kann nun die Umsetzung der Maßnahme fortgesetzt werden.

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