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Agentur für Arbeit Donauwörth: Von Hochwasser betroffene Betriebe aufgepasst!
Katastrophe

Agentur für Arbeit Donauwörth: Von Hochwasser betroffene Betriebe aufgepasst!

Symbolbild: Agentur für Arbeit. Foto: NGG
Symbolbild: Agentur für Arbeit. Foto: NGG

Das Hochwasser in Bayern verursacht beträchtliche Schäden. Unternehmen sollten jetzt über Kurzarbeitergeld informiert sein: Was gilt bei Arbeitsausfall durch die Flut und welche Erleichterungen gibt es?

Dadurch, dass das aktuelle Hochwasser in Bayern erhebliche Schäden anrichtet, weist die Agentur für Arbeit Donauwörth weist daher darauf hin, dass für Arbeitsausfälle von Arbeitnehmenden in Betrieben, die von Hochwasserschäden betroffen sind, Kurzarbeitergeld gezahlt werden kann.

Hier gibt es Beratung und Informationen für Unternehmen

Wenn der Betrieb unmittelbar von der Hochwasserkatastrophe betroffen ist, kann bei Arbeitsausfall unter bestimmten Voraussetzungen Kurzarbeit auf Basis eines unabwendbaren Ereignisses angezeigt werden. Bestehende Betriebsausfallversicherungen sind vorrangig zu beachten. Unternehmen steht die gebührenfreie Hotline zur Verfügung. Die Anzeige kann auch online über die Website der Arbeitsagentur erfolgen.

In diesen Fällen steht Beschäftigten Kurzarbeitergeld zu

Für die aktuellen Hochwasserschäden gelten die bestehenden gesetzlichen Regelungen für das Kurzarbeitergeld. Im Gegensatz zum konjunkturell bedingten Kurzarbeitergeld gibt es für solche Krisenfälle zusätzliche Erleichterungen: Beschäftigte, in deren Betrieb die Arbeit wegen Hochwasser ausfällt, können außerdem bei Aufräumarbeiten in ihrem Betrieb helfen, ohne dass sie den Anspruch auf Kurzarbeitergeld verlieren. Ferner wird es regelmäßig nicht notwendig sein, vor der Zahlung von Kurzarbeitergeld Arbeitszeitkonten auszugleichen oder Urlaubstage zu nehmen.

Produktionsbetriebe, die von ihrem Zulieferer wegen des Hochwassers kein Material erhalten, können ebenso Kurzarbeitergeld beantragen. Dies gilt genauso im umgekehrten Fall, nämlich wenn ein Zulieferer seine Waren nicht an seinen Abnehmer übergeben kann, weil dieser vom Hochwasser betroffen ist. Ausführliche Informationen dazu, wie Kurzarbeit anzuzeigen ist sowie zur Höhe des Kurzarbeitergeldes und den Voraussetzungen erhalten Betriebe auf der Website der Arbeitsagentur.

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