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Betroffene Unternehmen sollen durch die gezielte finanzielle Unterstützung schnell wieder Fuß fassen können. „Wir helfen der bayerischen Wirtschaft mit den Soforthilfen, damit Betroffene nach der Naturkatastrophe nicht im Stich gelassen werden“, so Wirtschaftsminister Aiwanger.
Laut dem Wirtschaftsminister haben betroffene gewerbliche Unternehmen, Angehörige freier Berufe sowie Betriebe der Land- und Forstwirtschaft mit bis zu 500 Mitarbeitenden Anspruch auf eine finanzielle Soforthilfe in Höhe von bis zu 200.000 Euro pro Firma. Entschädigt werden direkt durch die Überschwemmung verursachte Schäden an den Betriebsstätten als auch dazugehöriger Infrastruktur. Sind die Schäden nicht versicherbar, umfasst die Finanzspritze bis zu 50 Prozent der erstattungsfähigen Ausgaben, bei versicherbaren oder versicherten Schäden bis zu 25 Prozent. Ausgezahlt wird der Betrag nach Antrag an die zuständige Bezirksregierung.
Ist ein Unternehmen durch das Hochwasser sogar in eine Notlage der wirtschaftlichen Existenz geraten, stehen auch Zuschüsse aus den Härtefonds zur Verfügung. Dadurch ist eine Soforthilfe bis maximal 100 Prozent möglich. Eine Überkompensation wird nicht gewährleistet; Versicherungsleistungen werden im Vorfeld angerechnet. Aiwanger dazu: „Mit dieser Notlagen-Hilfe stellen wir sicher, dass durch derartige Unglücksfälle niemand tatsächlich in seiner wirtschaftlichen Existenz gefährdet wird. Wir setzen die Rahmenbedingungen, damit Bayerns Wirtschaft sich weiter entwickeln kann. Wir stehen an der Seite der betroffenen Betriebe, damit diese die Produktion wieder aufnehmen können. Ich danke auch allen Unternehmern, die in der aktuellen Extremsituation ihre Betriebe am Laufen halten und auch denen, die Verständnis dafür haben, wenn Mitarbeiter wegen Einsätzen bei Feuerwehr, THW und anderen Organisationen vom Arbeitsplatz freigestellt werden.“