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von Iris Zeilnhofer, Online-Redaktion
Der Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt unterschrieb am 22. Dezember 2014 eine Eil-Verordnung. Laut dieser sind alle Enten- und Gänsehalter verpflichtet, ihre Tierbestände vor dem Transport auf das Vorliegen von Geflügelpest zu untersuchen. Nur wenn das Ergebnis negativ ausfällt, dürfen die Tiere transportiert werden. Dabei darf der Zeitpunkt der Probenentnahme nicht mehr als sieben Tage zurückliegen. Die Verordnung gilt bundesweit bis zum 31. März 2015.
Tierbestands-Schutz durch Zwangstestung
"Enten und Gänse zeigen im Gegensatz zu Puten und Hühnern keine Anzeichen einer Erkrankung, wenn sie sich mit dem hoch ansteckenden Erreger H5N8 infiziert haben. Das Risiko, dass unerkannt infizierte Tiere transportiert werden und die Seuche über Fahrzeug- und Personenkontakte weiter verbreitet werden kann, ist deshalb hoch", erläutert Minister Schmidt die Notwendigkeit der Zwangstestung. "Diese Maßnahme dient dem Schutz unserer Tierbestände", so Schmidt weiter. Damit soll also eine weitere Verbreitung des Erregers verhindert werden. Laut der Verordnung sind je Transport-Sendung 60 Tiere zu untersuchen. Werden weniger als 60 Enten oder Gänse verschickt, sind alle zu Tiere zu untersuchen.
H5N8 Erreger in Niedersachsen nachgewiesen
Grund zur Besorgnis kam auf, als ein Woche zuvor der Geflügelpest-Erreger in einem Putenmastbetrieb in Niedersachsen nachgewiesen werden konnte. Auch bei einem niedersächsischen Entenmastbetrieb wurde der H5N8 Erreger gefunden. Als wahrscheinlichste Ursache für die Verbreitung nennen Experten die Zugvögel. Wie genau der Erreger allerdings in den Nutztierbestand kam, ist noch unklar.
Geflügelgrippe nicht auf den Menschen übertragbar
Verbraucher müssten sich aber keine Sorgen machen. Es gebe weltweit keinerlei Erkenntnisse dafür, dass das Virus H5N8 auf den Menschen übertragbar ist. Jedoch sollte bei der Zubereiten von Geflügel generell eine strikte Küchenhygiene einhalten werden. Geflügel solle nur vollständig durchgegart verzehrt werden. Zum Schutz vor Tierseuchen gehören darüber hinaus dazu, rohe Fleischabfälle grundsätzlich in den Hausabfall und nicht in den Biomüll auf den Kompost zu werfen.