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Windkraft-Anlagen bei Zöschingen
Windkraft-Anlagen bei Zöschingen

Windkraft-Anlagen bei Zöschingen

Der Bau der zehn geplanten Windkraft-Anlagen bei Zöschingen kann weiter voran getrieben werden. Die Klage der Gemeinde wurde abgewiesen.

Der Bau von zehn Windkraft-Anlagen bei Zöschingen kann weiter geplant werden. Grund dafür ist der sofortige Vollzug der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung vom 6. Juli 2011. Diese wurde jetzt vom Landratsamt nach eingehender Prüfung auf Antrag des Betreibers der Anlagen angeordnet. Der Betreiber sah sich zu diesem Antrag wegen der Klage der Gemeinde Zöschingen gegen den Genehmigungsbescheid des Landratsamtes gezwungen. Durch die Anordnung der sofortigen Vollziehung der Genehmigung können sowohl Planung als auch notwendige Vorarbeiten für den Bau der Windkraft-Anlagen weiter verfolgt werden.

Windkraft-Anlagen widersprechen nicht dem Regionalplan

Die zuständige Juristin am Landratsamt, Regierungsdirektorin Christa Marx, betont, dass die Verwaltung die Genehmigungs-Voraussetzungen der zehn Windkraft-Anlagen bereits im vorausgegangenen immissionsschutzrechtlichen Verfahren eingehend geprüft habe. Bereits damals sei man insbesondere nach gründlicher Prüfung aller eingegangenen Einwände Träger öffentlicher Belange zu der eindeutigen Entscheidung gelangt, dass die Windkraft-Anlagen nicht den Darstellungen des Flächen-Nutzungs-Planes widersprechen.

Vorschriften werden eingehalten

Der Flächen-Nutzungs-Plan wurde aus dem im Juli 2006 beschlossenen Regionalplan entwickelt und sieht seither ein Vorranggebiet für die Nutzung der Windenergie vor. Exakt in diesem Gebiet sollen nun die zehn Windkraft-Anlagen errichtet werden. Zudem sind schädliche Umwelt-Einwirkungen durch die Windkraft-Anlagen beispielsweise in Form von Schall oder Schattenwurf nicht zu befürchten. Die geltenden Vorschriften werden in diesem Zusammenhang eingehalten.

Keine Lärm-Belästigung durch die Windkraft-Anlagen

So werden Abstände von 800 Meter zur Wohnbebauung nach den vorläufigen Hinweisen für immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren für Windkraft-Anlagen schalltechnisch als unproblematisch erachtet. Diese Hinweise veröffentlichte das Bayer. Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit erst vor wenigen Tagen. Der geringste Abstand der geplanten zehn Windkraft-Anlagen zu Wohngebieten im Gemeindegebiet Zöschingen beträgt 1.451 Meter und zum nächstgelegenen Wohnhaus der Nachbargemeinde Nattheim 853 Meter. Somit ist der Bau der Windkraft-Anlagen auch in schallschutztechnischer Hinsicht zu genehmigen, so Marx.

Regionalplan ebnet den Weg für den Bau der Windkraft-Anlagen

Das gemeindliche Einvernehmen kann in begründeten Fällen vorwiegend in Bezug auf bauplanungsrechtliche Belange verweigert werden. Gerade die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Windkraft-Anlagen aber, so betont Marx, wurden durch die Änderung des Flächen-Nutzungs-Planes von der Gemeinde geschaffen. Wegen der Genehmigungs-Fähigkeit der zehn Windkraft-Anlagen hat der Betreiber einen Rechtsanspruch auf Erteilung der Genehmigung. Deshalb, so Christa Marx, haben wir den sofortigen Vollzug der Genehmigung angeordnet, gerade auch im Hinblick auf mögliche Schadens-Ersatz-Ansprüche des Betreibers.

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