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Der Landrat betont ausdrücklich, dass das Landratsamt lediglich für die Prüfung der Genehmigungsfähigkeit im Rahmen des immissionsschutzrechtlichen Verfahrens zuständig war und dabei schlichtweg keinen Ermessens- und damit auch keinen Entscheidungsspielraum hatte. „Nach sorgfältiger Prüfung aller Antragsunterlagen, insbesondere der besonderen artenschutzrechtlichen Prüfung sowie der eingegangenen Stel-lungnahmen der Träger öffentlicher Belange, kam das Landratsamt zu dem eindeutigen Ergebnis, dass die zehn Anlagen genehmigungsfähig sind. Weil der Antragsteller deshalb einen Anspruch auf Genehmigung hat, war die Genehmigung zu erteilen“, so der Landrat.
Sind die Voraussetzungen gegeben?
Unabhängig davon war für die grundsätzliche Frage, ob in Zöschingen überhaupt Windkraftanlangen entstehen können, die Erfüllung der bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen ganz entscheidend. Gerade diese Voraussetzungen, betont der Landrat, hat die Gemeinde Zöschingen im Rahmen ihrer Planungshoheit bereits vor zwei Jahren geschaffen, indem der Gemeinderat auf der Grundlage des 2007 nach mehrjährigem Verfahren von der Regierung von Schwaben für verbindlich erklärten Regionalplans den Flächennutzungsplan geändert hat. Er sieht seither Konzentrationsflächen für Windkraft in dem Gebiet vor, das der Regionalplan als Vorrangfläche für die Windenergienutzung ausweist.
Verfahren bereits 2002 eingeleitet
Das Verfahren zur Ausweisung von Vorrang- und Vorbehaltsflächen im Regionalplan wiederum wurde bereits 2002 eingeleitet. Dem Regionalen Planungsverband Augsburg gehören neben den Landkreisen Dillingen a.d.Donau, Donau-Ries, Aichach-Friedberg und Augsburg sowie der Stadt Augsburg alle 146 Städte und Gemeinden in den vier Landkreisen, also auch die Gemeinde Zöschingen, an. Am 11. Juli 2006 wurde die Fortschreibung des Regionalplans Augsburg einschließlich des Kapitels Windkraft und der darin festgelegten Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für Windkraft von der Verbandsversammlung einstimmig beschlossen.
Zunächst kein Widerstand in Zöschingen
Im Vorfeld der Beschlussfassung hatte sich Leo Schrell für ein breit angelegtes Beteiligungsverfahren eingesetzt. Deshalb wurde allen be-troffenen Fachplanungsträgern, den sonstigen Trägern öffentlicher Belange und allen Kommunen im Planungsverband Gelegenheit zur Äußerung gegeben. Dabei wurden beispielsweise auch die Belange des Artenschutzes geprüft. In diesem mehrjährigen Verfahren war aus Zöschingen kein Widerstand gegen die Windkraft zu registrieren. Der Landrat weist darauf hin, dass alle zehn Anlagen sämtliche derzeit gültigen Richtlinien, insbesondere die vorgeschriebenen Lärmim-missionsrichtwerte, einhalten. Auch sind während des Genehmigungsverfahrens keine Einwände von Privatpersonen beim Landratsamt eingegangen.
Information der Bevölkerung
Verständnis hat der Landrat, dass die komplexen Verwaltungsvorgänge und teilweise komplizierten Genehmigungsverfahren bei so langwierigen Verfahren nicht immer bis ins letzte Detail nachvollziehbar sind. Deshalb ist ihm sehr an einer sachlichen und aufschlussreichen Information der Bevölkerung über das Genehmigungsverfahren und die Gründe, die letztlich zur Genehmigung geführt haben, gelegen. Aus diesem Grund hat er die zuständige Juristin am Landratsamt, Regierungsdirektorin Christa Marx, beauftragt, die Informationen in kompakter Form schriftlich zu-sammenzufassen, die für jedermann abrufbar auf der Internetseite des Landkreises unter www.landkreis-dillingen.de zur Verfügung stehen.