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Verwaltungsgericht
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Verwaltungsgericht

Verwaltungsgericht

Weil die L.-GmbH notorisch mit verdorbenem Fleisch handelte, wurde Firmensenior Günther L. (87) Berufsverbot erteilt. Jetzt klagt er auf Wiedererteilung und trifft vor Gericht seinen Sohn.

„Diverse Unstimmigkeiten im Fleischhandel“, zitiert die Augsburger Allgemeine aus den gerichtlichen Unterlagen aus dem Jahr 1994. Diese Unstimmigkeiten kosteten Günther L. seinen Beruf, was für einen 70-Jährigen an sich ja nicht das schlimmste Los ist. Mit mittlerweile 87 Jahren bekommt L. aber offenbar wieder Lust auf Fleisch und Wurst: Der Senior stellte vor dem Verwaltungsgericht Augsburg einen Antrag auf Ausstellung eines Gewerbescheins zum Handel mit Fleisch.

Berufsverbot geflissentlich ignoriert

Und obwohl nicht nur Günther L. als Privatperson, sondern auch seine ehemalige Firma L.-GmbH als juristische Person auf den Gewerbeschein klagen, stehen die Chancen doch recht dürftig. Ein ums andere Mal ist die eigentlich seit Jahren stillgelegte Firma aufgefallen, jedes Mal ging es um Fleisch oder Wurst, bei dem man es mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum offenbar nicht ganz so genau genommen hat.

Netz an Fleischfirmen

Mal gab sich das Unternehmen wenig Mühe, die Spuren zu verschleiern und zeichnete die Wurst (fettarm) direkt mit L.-GmbH aus (2009). Ein anderes Mal stießen die Ermittler auf der Suche nach der Herkunft verdorbener Fleischstücke erst durch ein Netz von Scheinfirmen  auf die L.-GmbH (2010). Nicht der einzige Grund, dass es mit dem Gewerbeschein vom Verwaltungsgericht erst mal nichts wird: Wie Richterin Schabert-Zeitler verdeutlichte, ist das Gericht der völlig falsche Weg. Ein entsprechender Antrag müsse beim Landratsamt eingereicht werden.

Wie der Vater, so der Sohn

Nicht einmal ein familäres Wiedersehen ist Familie L. gegönnt: Sohnemann Wolfgang L. verbringt zwar momentan auch viel Zeit vor Gericht, er sitzt aber auf der Anklagebank des Landgerichtes. Auch hier geht es – selbstverständlich – um Fleisch. Der Apfel fällt nicht weit vom Stamm, deswegen ist auch Wolfgang L. wegen diverser Hygienevergehen rund um Fleisch und Wurst mittlerweile gerichtlich bekannt. 2007 hatte er 150 Tonnen Schlachtabfälle an Berliner Dönerbuden verkauft. Sein Berufsverbot störte den 60-Jährigen aber offenbar ebenso wenig wie seinen Vater: Über eine niedersächsische Strohfirma soll er 2010 abermals mit Fleisch gehandelt haben und steht deshalb mit zwei Mitangeklagten vor dem Landgericht.

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