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Durchaus glimpflich sind die beiden norddeutschen Geschäftspartner des Wertinger Gammelfleisch-Händlers Wolfgang L. davon gekommen. Nach Berichten der Augsburger Allgemeinen verurteilte das Augsburger Landgericht die beiden Angeklagten wegen gewerbsmäßigen Betrugs und Beihilfe in elf Fällen. Der 70-jährige Helmut R. wurde zu einem Jahr und drei Monaten Haftstrafe auf Bewährung verurteilt. Hinzu kommt eine Geldspende an eine gemeinnützige Organisation in Höhe von 1.800 Euro.
Herzinfarkt: Haupt-Angeklagter nicht befragt
Sein Geschäftspartner, der 54-jährige Jürgen D., wurde etwas schwerer getroffen: Zur Bewährungsstrafe von zwei Jahren kommt eine Geldauflage von 10.000 Euro. Insgesamt fallen die Strafen für die beiden Geschäftspartner des Wertingers Wolfgang L. allerdings glimpflich aus – beide hatten im Vorfeld ein Geständnis abgelegt. Der Haupt-Angeklagte schweigt derweil gezwungenermaßen. Ein leichter Herzinfarkt hatte L. verhandlungsunfähig gemacht, das Haupturteil steht also noch aus.
Zwei Jahre lang Gammelfleisch gehandelt
Gemeinsam mit Helmut R. und Jürgen D. hatte der Wertinger einen schwunghaften Handel mit Gammelfleisch betrieben. Für 50 Cent pro Kilogramm kaufte L. Schlachtabfälle ein, etikettierte sie um und verkaufte sie als lebensmittel-tauglich. Hauptsächlich ging das Gammelfleisch an Dönerbuden in Berlin. Der damit erzielte Umsatz betrug 190.000 Euro. Erst ein aufmerksamer Fahrer, der L. beim Umetikettieren beobachtet hatte, setzte dem Treiben mit einer Anzeige ein Ende (B4BSCHWABEN berichtete).
Gammelfleisch in vielen Varianten gehandelt
Bei einer Bewährungsstrafe wird es im Prozess gegen Wolfgang L. aller Voraussicht nach nicht bleiben. Im Verfahren legte Staatsanwalt Rossa (Staatsanwaltschaft Memmingen) weitere Vergehen dar. Neben dem Handel mit Schlachtabfällen soll L. auch bewusst Fleisch kranker Tiere gekauft und gehandelt haben. Nach Information der Augsburger Allgemeinen geht es um Fleisch der Erzeugergemeinschaft Schwaben (EGS), das mit mindestens 40 Kilogramm Eiter und Geschwüren belastet war.
Schon wegen Fleisch-Delikten verurteilt
Dem Strafmaß nicht gerade zuträglich: L. kommt nicht das erste Mal wegen des Handels mit Gammelfleisch mit der Justiz in Kontakt. Wie die AZ ermittelte, saß er vor zwanzig Jahren bereits wegen Subventionsbetrugs, Urkundenfälschung und Steuerhinterziehung im Zusammenhang mit Fleischgeschäften ein Jahr hinter Gittern.