Holen Sie sich B4BSCHWABEN.de auf Ihr Smartphone.
Klicken Sie auf das Symbol zum „Teilen” in der Toolbar von Safari. Finden Sie die Option „Zum Home-Bildschirm”. Mit einem Klick auf „Hinzufügen” ist die Installation abgeschlossen! Schon ist die Website als App auf Ihrem iOS-Gerät installiert.
von Iris Zeilnhofer, Online-Redaktion
Die vbw – Vereinigung der bayerischen Wirtschaft e. V. kritisiert die Forderung der Linkspartei nach einem Ausgleich für Feiertage die auf das Wochenende fallen. Anstoß für DIE LINKE. sind hierfür der Tag der Deutschen Einheit (3. Oktober) und der zweite Weihnachtsfeiertag (26. Dezember). Beide fallen auf einen Samstag. Die Linkspartei will Arbeitnehmern diese Ruhetage durch einen zusätzlichen freien Tag unter der Woche nachholen lassen können.
Forderung der Linken war schon 2011 Thema
„Entfallene Feiertage könnten durch andere freie Tage ersetzt werden. Solche arbeitnehmerfreundlichen Feiertagsregelungen gibt es in anderen Ländern“, erklärte Sabine Zimmermann, arbeitsmarktpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE. im Bundestag, schon 2011. Jetzt flammte die Diskussion erneut auf. Denn erst 2018 fallen alle neun bundesweiten Feiertage wieder komplett außerhalb des Wochenendes.
vbw ist gegen die Schaffung von Ausgleichtagen
vbw Hauptgeschäftsführer Bertram Brossardt hält die Forderungen der Linkspartei allerdings für falsch: „Wir dürfen Feiertage nicht als Ergänzungsurlaub betrachten. Der Sinn gesetzlicher Feiertage ist es, den Bundesbürgern die Möglichkeit zu geben, an religiösen Feierlichkeiten teilzunehmen oder Tage von hoher staatlicher Bedeutung zu würdigen. Es ist falsch, diese Tage als beliebig verschiebbare Termine für Erholungszwecke zu interpretieren.“
Bundesregierung hält Forderung aus „arbeitsschutzrechtlichen Gründen“ für nicht erforderlich
Doch die Linkspartei hält an ihrer Forderung fest. "Die gesetzlich geschützten Feiertage sollten eigenständige, arbeitsfreie Tage sein und nicht mit anderen arbeitsfreien Tagen verrechnet werden", fordert Sabine Zimmermann jetzt erneut. Schon 2011 stellte sie eine entsprechende Anfrage an die Bundesregierung und erhielt Antwort: „Dies sei aus "arbeitsschutzrechtlichen Gründen" nicht erforderlich. Denn nach dem Arbeitszeitgesetz gibt es "einen wöchentlichen Ruhetag“. Und: "Eines weiteren Ruhetages für einen auf einen Sonntag fallenden Feiertag bedarf es nicht." Hätte die Bundesregierung das Grundgesetz herangezogen, wäre die Antwort anders ausgefallen. Im Artikel 140 steht: "Der Sonntag und die staatlich anerkannten Feiertage bleiben als Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung gesetzlich geschützt." Entfällt der Feiertag als eigener freier Tag, geht dieses Anliegen verloren.“
1,4 Milliarden Euro durch vier Ausgleichstage allein bei allen bayerischen Unternehmen
Darüber hinaus ist es eine Frage des Geldes. Die vbw verweist hier auf die volkswirtschaftlichen Kosten, die eine Ausgleichsregelung verursachen würde: „Alleine die bayerischen Unternehmen hätten durch vier Ausgleichstage Kosten in Höhe von 1,4 Milliarden Euro zu stemmen. Laut aktuellen Prognosen würde das deutsche Bruttoinlandsprodukt im Jahr 2015 um 0,2 bis 0,3 Prozentpunkte niedriger ausfallen, wenn man die bestehende Feiertagsregelung ändern würde. Einem Unternehmen mit 200 Mitarbeitern kostet jeder zusätzliche Feiertag etwa 28.000 Euro“, erklärte Brossardt.