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von Iris Zeilnhofer, Online-Redaktion
Großes Thema in der Wirtschaft ist für das Jahr 2015 die Verhandlung um die Transatlantic Trade and Investment Partnership (TTIP). Im Februar werden die Gespräche wieder aufgenommen werden und sollen bis Ende des Jahres zu einem Resultat kommen. Der vbw – Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. wünscht sich, schon bald eine positive Nachricht darüber zu erhalten. „Das neue Jahr muss das Jahr des erfolgreichen Abschlusses der TTIP-Verhandlungen sein“, fordert Bertram Brossardt, Hauptgeschäftsführer der vbw. „Wir müssen jetzt alles dafür tun, dass TTIP möglichst rasch und gut ausverhandelt und in Kraft gesetzt wird.“
TTIP soll Vorteile für den Mittelstand in Bayern bringen
„Die USA sind der wichtigste Handelspartner des Freistaats. Die Erholung im Euroraum lässt auf sich warten, die Entwicklung in vielen Schwellenländern enttäuscht, und die Exporte nach Russland gehen im Zuge der Ukraine-Krise kräftig zurück. Umso wichtiger ist es, die guten Wirtschaftsbeziehungen zu den USA mit TTIP auf einen noch besseren Weg zu bringen“, erklärt Brossardt. Desweiteren hebt der vbw die Chancen für die bayerischen Unternehmen durch die transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft zwischen Europa und den USA hervor. Profitieren würde im Freistaat vor allem der Mittelstand durch den Abbau von Handelshemmnissen und der Angleichung von technischen Standards. Konkret davon betroffen, wären die Hersteller von Kraftfahrzeugen und Kfz-Teilen, Maschinen sowie elektronischen und optischen Erzeugnissen
vbw für den kontrovers diskutierten Investorenschutz
Umstritten ist beim Thema TTIP der Schutz für ausländische Investoren. Der vbw befürwortet dabei, dies festzuschreiben: „Es ist falsch, ein Kapitel zum Investitionsschutz im TTIP pauschal abzulehnen. Denn es bietet die Möglichkeit, die bestehenden Investitionsschutz-Klauseln und Investor-Staat-Schiedsverfahren zu überprüfen und zu reformieren“, so Brossardt. Im Fokus sollten laut dem Hauptgeschäftsführer dabei die Ausgestaltung und Verbesserung der Transparenz stehen. Etwa bei der Auswahl von Richtern, der Präzisierung von Konzepten, ein Schutzmechanismus gegen unseriöse Klagen oder auch der Schaffung einer Ausnahmeklausel für Regulierungen im öffentlichen Interesse.
Investorenschutz könnte Position von EU und USA gegenüber anderen Satten stärken
Ein weiterer wichtiger Grund für den Investorenschutz ist vbw zufolge auch dieser: „Wenn sich die USA und die EU auf gemeinsame Standards beim Investitionsschutz einigen, können diese bei künftigen Handelsabkommen gegenüber Staaten mit einer weniger ausgeprägten Rechtsstaatlichkeit durchgesetzt werden. Das ist ein gewichtiges Argument, den Investitionsschutz ins TTIP aufzunehmen“, betont Bertram Brossardt.