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vbw kritisiert Erbschaftssteuer: „Das ausländische Besteuerungsniveau darf nicht überschritten werden“
ibw – Informationszentrale der Bayerischen Wirtschaft e. V.

vbw kritisiert Erbschaftssteuer: „Das ausländische Besteuerungsniveau darf nicht überschritten werden“

Symbolbild. Die vbw analysierte die neuen Erbschaftssteuerreformen. Foto: Rainer Sturm / pixelio.de
Symbolbild. Die vbw analysierte die neuen Erbschaftssteuerreformen. Foto: Rainer Sturm / pixelio.de

Die vbw – Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. analysierte nun gemeinsam mit zwei Partnern die Erbschaftssteuerreformen in Deutschland. Dabei vergleichen sie die Bundesrepublik mit elf weiteren Staaten. vbw Hauptgeschäftsführer Bertram Brossardt nahm jetzt die Ergebnissen zum Anlass, um Änderung zu fordern.

von Iris Zeilnhofer, Online-Redaktion

Zusammen mit dem BDI – Bundesverband der Deutschen Industrie e. V. und der Beratungs- und Prüfungsgesellschaft Deloitte brachte der vbw – Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. nun eine Schriftenreiher heraus. In dieser analysierten die Vereine die Erbschaftsteuerreformen in Deutschaland und verglichen sie mit den Regelungen elf weiterer Länder. Im Mittelpunkt stehen dabei Regelungen zur Bewertung und Begünstigung von Betriebsvermögen.

Mehr Vorteile im Ausland

Die Ergebnisse zeigten: Bis auf Polen und Luxemburg haben alle untersuchten Länder spezifische Verschonungsregelungen für Unternehmensvermögen. Einige erheben hierauf sogar gar keine Steuer mehr. Darüber hinaus wird zum Teil durch niedrige Wertansätze für Betriebsvermögen dieses bereits begünstigt. Die Verschonungsregelungen reichen von Stundung (USA) über deutliche Steuersatzermäßigungen (Schweiz) bis hin zur vollständigen oder anteiligen Steuerbefreiung beziehungsweise entsprechendem Abschlag von der Bemessungsgrundlage (Italien, Frankreich, Niederlande, Großbritannien).

Familienunternehmen mit internationalen Standorten sind besonders betroffen

„Für diese Länder ist klar, dass es im eigenen Interesse liegt, in Betrieben eingesetztes Vermögen dort auch über Generationen hinweg arbeiten zu lassen. Diese Erkenntnis sollte sich auch bei allen politischen Entscheidungsträgern in Deutschland durchsetzen“, erklärte nun vbw Hauptgeschäftsführer Bertram Brossardt als Reaktion auf die ausgewertete Analyse. Gerade für Familienunternehmen mit internationalen Standorten sei das Zusammenwirken der Erbschaftsteuerreglungen in den jeweiligen Ländern mit der deutschen Erbschaft- und Schenkungsteuer von Bedeutung. Denn die Höhe der Steuerbelastung ergibt sich aus diesem Zusammenspiel.

Brossardt: „Deshalb brauchen wir eine weitgehende und praxistaugliche deutsche Verschonungsregelung“

„Wir müssen die anstehende Reform nutzen, um Nachteile für den Standort Deutschland zu beseitigen. Das ausländische Besteuerungsniveau darf nicht überschritten werden. Ansonsten droht eine Abwanderung von Familienunternehmen oder vielfach ein Verkauf an große nationale und internationale Kapitalgeber. Das würde die deutsche Unternehmenslandschaft zu unser aller Nachteil fundamental verändern. Deshalb brauchen wir eine weitgehende und praxistaugliche deutsche Verschonungsregelung für weltweites Unternehmensvermögen“, fordert der vbw Hauptgeschäftsführer daher nachdrücklich.

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