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vbw: Ausnahmen vom Mindestlohn verfassungskonform
ibw – Informationszentrale der Bayerischen Wirtschaft e.V.

vbw: Ausnahmen vom Mindestlohn verfassungskonform

Laut einer Studie der vbw sind Ausnahmen vom gesetzlichen Mindestlohn verfassungskonform. Foto: Thorben Wengert / pixelio.de
Laut einer Studie der vbw sind Ausnahmen vom gesetzlichen Mindestlohn verfassungskonform. Foto: Thorben Wengert / pixelio.de

Die vbw ließ eine Studie erstellen, die zu dem Schluss kommt: Ausnahmen vom gesetzlichen Mindestlohn sind verfassungskonform. Dies widerspricht einem Gutachten der Hans-Böckler-Stiftung.

Die Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e.V. (vbw) widerspricht einem Gutachten der Hans-Böckler-Stiftung. Dieses besagt, dass Ausnahmen vom Mindestlohn bei Rentner, Mini-Jobbern, Erntehelfern und Taxifahrern verfassungswidrig seien. „Personen, deren Beschäftigung nicht hauptsächlich der Existenzsicherung dient, sind gerade keine ‚normalen Arbeitnehmer‘. Ausnahmen beim gesetzlichen Mindestlohn sind daher verfassungskonform. Gleiches gilt für Personen, deren Bezahlung nicht an die Arbeitszeit anknüpft, wie zum Beispiel Zeitungsausträger. Dies bestätigt eine Studie, die die Universität Heidelberg für die vbw erstellt hat“, berichtet vbw Hauptgeschäftsführer Bertram Brosshardt. Die Studie kommt zu dem Schluss, dass Rentner, Schüler, Studenten, Auszubildende, ungelernte Berufseinsteiger und Langzeitarbeitslose ohne Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes vom Mindestlohn ausgenommen werden können.

Ausnahmen vom gesetzlichen Mindestlohn für Praktikanten und Rentner

„Auszubildende und Praktikanten, unabhängig davon, ob Pflichtwahl- oder Orientierungspraktikum, können vom Mindestlohn ausgenommen werden, da diese Tätigkeiten vom Ziel der Ausbildung und der Orientierung geprägt sind und nicht die Erwerbsarbeit im Vordergrund steht“, erklärt Brosshardt. Er fügt hinzu: „Das gilt auch für Praktika, die zwischen der Bachelor-Prüfung und der Aufnahme eines Master-Studium abgeleistet werden. Rentner haben aufgrund ihrer früheren Erwerbstätigkeit zumindest teilweise eine anderweitige materielle Existenzsicherung. Ihre Tätigkeit zielt daher nicht in erster Linie auf Schaffung einer Existenzgrundlage ab, sondern soll höchstens die Existenzsicherung ergänzen.“

Gesetzlicher Mindestlohn als Nachteil für Ungelernte und Langzeitarbeitslose

Ungelernte Einsteiger ins Erwerbsleben können laut Gutachten ebenfalls vom Mindestlohn ausgenommen werden. Damit wird ein arbeitsmarktpolitischer Fehlanreiz vermieden. Dieser kann entstehen, weil der geplante Mindestlohn auch für Tätigkeiten ohne Ausbildung garantiert wir. Möglicherweise könnte das für viele den Anschein erwecken, eine Ausbildung lohne sich nicht. Auch Langzeitarbeitslose sollen vom Mindestlohn ausgenommen werden. Das soll der Gefahr vorbeugen, dass  Stellen für sie gar nicht erst angeboten werden. „Gerade für Langzeitarbeitslose und Ungelernte ist der Mindestlohn eine schwer überwindbare Hürde für die Aufnahme einer Beschäftigung. Deswegen treten wir dafür ein, dass der gesetzliche Mindestlohn bei diesen Personengruppen erst zwölf Monate nach Beginn einer Beschäftigung greift“, so Brossardt.

vbw warnt vor einem gesetzlichen Mindestlohn mit nur wenigen Ausnahmen

Die vbw erneuerte ihre Warnung vor einem gesetzlichen Mindestlohn mit nur wenigen Ausnahmen. Brosshardt bekräftigt: „Dieser orientiert sich nicht an der Realität des Arbeitsmarkts und erhöht die  Arbeitskosten von Millionen Beschäftigten in Deutschland. Wir brauchen daher zwingend weit mehr Ausnahmen für bestimmte Tätigkeiten und Beschäftigtengruppen als bislang geplant.“

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