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Als mangelhaft ist die südliche Fahrspur des Streckenbereichs von der Einmündung „Wickenpoint“ bis zur Einmündung „Jahnstraße“ der vor kurzem asphaltierten Ortsdurchfahrt Steinheim (Kreisstraße DLG 42) zu bezeichnen.
Landratsamt erreichten Klagen
Dies ist das Ergebnis des vom Landkreis beauftragten, unabhängigen und zugelassenen Prüfinstituts. Dieses hatte die Fahrbahn auf Unebenheiten gemessen. Grund dafür waren Klagen aus der Bevölkerung, die das Landratsamt nach dem Einbau der neuen Asphaltdeckschicht erreicht hatten.
Richtwert wird überschritten
Nach Auswertung der Aufzeichnungen und nach dem zwischenzeitlich vorliegenden Prüfbericht stellt sich das Ergebnis laut Landratsamt wie folgt dar: Gemäß den Richtlinien darf sich innerhalb einer vier Meter langen Messstrecke lediglich eine Unebenheit von maximal 6 Millimeter ergeben. Dieser Wert werde an nur einigen wenigen Stellen überschritten.
Unebenheiten sind deutlich spürbar
Auffällig sei jedoch, dass im Streckenabschnitt vom westlichen Baubeginn (Einmündung Wickenpoint) bis zur Einmündung der Jahnstraße in Fahrtrichtung Höchstädt viele gerade noch zulässige Unebenheiten in kurzen Abständen vorhanden sind. Diese Unebenheiten sind für den Autofahrer beim Befahren der Strecke deutlich spürbar.
Ein Streckenbereich ist mangelhaft
Gemäß den Richtlinien und Vorschriften dürfen Unebenheiten der Oberfläche, die innerhalb der Grenzwerte liegen, nur mit allmählichem Übergang und nicht in kurzen, regelmäßigen Abständen auftreten. Da auch nahezu alle Überschreitungen der Grenzwerte in dieser Fahrspur liegen, ist die südliche Fahrspur des Streckenbereiches von der Einmündung „Wickenpoint“ bis zur Einmündung „Jahnstraße“ als mangelhaft einzustufen.
Ausführende Firma muss Stellung nehmen
Die ausführende Firma wurde zwischenzeitlich von der Landkreisverwaltung aufgefordert, zu dem Prüfergebnis Stellung zu nehmen und Vorschläge zur Beseitigung der Mängel zu unterbreiten.
Weiteres Prüfergebnis steht noch aus
Unabhängig davon hat das Landratsamt ergänzend zum vorliegenden Prüfergebnis eine Bohrkernuntersuchung in Auftrag gegeben. Das Ergebnis wird voraussichtlich in drei bis vier Wochen vorliegen. Erst dann kann endgültig über die Art der Mängelbeseitigung entschieden werden. Mit der Bohrkernprüfung soll festgestellt werden, ob auch Mängel in Bezug auf die Verdichtung, die Einbaustärke und die Zusammensetzung des Mischguts vorliegen.