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von Konrad Dreyer, Online-Redaktion
„BOB ist top!“ – Mit diesem Slogan wirbt die bayernweite Präventionskampagne zur Steigerung der Verkehrssicherheit. Das Landratsamt Dillingen wird künftig als Kooperationspartner von „BoBbayern“ die Kampagne unterstützen. Ziel des Projekts ist es, Fahrzeugführer aber auch Mitfahrer für die Problematik des Fahrens unter Alkoholeinfluss zu sensibilisieren.
Die ersten 13 Gastronomiebetriebe in Dillingen nehmen an der Aktion „BoBbayern“ teil
Bei der Übergabe des „Starterpakets“ an die ersten 13 Gastronomiebetriebe im Landkreis, die sich an der Kampagne beteiligen, zeigte sich Landrat Leo Schrell optimistisch. Er erwartet, dass BOB eine ähnlich erfolgreiche Aktion werde, wie die vor Jahren initiierte Aktion der „jugendfreundlichen Gaststätte“. Schrell betonte außerdem, dass die Aktion „BoBbayern“ hervorragend geeignet sei, jungen Menschen zu vermitteln, wie wichtig es ist, im Straßenverkehr Verantwortung für sich und andere zu übernehmen. „Damit trägt die Aktion auch dazu bei, die eigene Persönlichkeit positiv weiterzuentwickeln“, waren Schrell und Johannes Prommer, Leiter der Polizeiinspektion Dillingen, sich einig.
Der „BOB“ bleibt nüchtern und fährt seine Freunde nach Hause
Getragen wird das „Aktionsbündnis BoBbayern“ von der andesverkehrswacht Bayern, der Evangelischen Landjugend sowie dem Landesverband Bayerischer Fahrlehrer. Das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit fördert die Kampagne. Bei der Auftaktveranstaltung erklärte der Projektkoordinator des Aktionsbündnisses, Thomas Thill, wie das BOB-Programm im Detail aussieht. Dabei erläuterte Thill auch, dass mit „BOB“ die Person aus einer Gruppe gemeint sei, die Verantwortung übernehme, indem sie nüchtern bleibe und ihre Freunde sicher nach Hause bringe.
Teilnehmende Gastronomen müssen einige Bedingungen erfüllen
Gastronomiebetriebe, die an der Aktion „BOB“ teilnehmen möchten, müssen bestimmte Bedingungen erfüllen. So verpflichtet sich der Betrieb dazu, beim Vorzeigen des gelben BOB-Schlüsselanhängers dem „BOB“, also dem Fahrer, ein kostenloses bzw. reduziertes alkoholfreies Getränk zur Verfügung zu stellen. Dies soll als Ansporn dienen. Außerdem darf der Betreiber der Gaststätte in den letzten drei Jahren nicht gegen das Jugendschutzgesetz verstoßen haben, um an der Kampagne teilnehmen zu dürfen. Zudem muss das Jugendschutzgesetz gut sichtbar in der Gaststätte ausgehangen werden. Des Weiteren verpflichtet sich der Wirt dazu die Vorschriften des Gesundheitsschutzgesetztes (GSG) sowie des Jugendschutzgesetztes (JuSchG) einzuhalten. Eine weitere Bedingung bezieht sich auf Spielautomaten in der Gaststätte. Sollten diese vorhanden sein, muss der Betreiber durch entsprechende Aufsicht sicherstellen, dass keine Jugendlichen spielen.
Kreisvorsitzender der Arbeiterwohlfahrt ist künftiger BOB-Beauftragter
Paulus Gruber, der Kreisvorsitzende der Arbeiterwohlfahrt, hatte die Teilnahme des Landkreises Dillingen an der Kampagne initiiert. Er wird künftig als BOB-Beauftragter bei den Gastronomiebetrieben für die Kampagne werben. Weitere Auskünfte zur Aktion „BOB“ erteilt der Jugendschutzbeauftragte des Landratsamtes, Gerhard Zimmermann.