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Im Landkreis Dillingen gelten ab Donnerstag, 15. April 202 neue Regelungen für bestimmte Bereiche. Grund dafür ist die gestiegene 7-Tage-Inzidenz, die am 11., 12. und 13. April 2021 an drei aufeinander folgenden Tagen über dem Wert von 100 lag. Entsprechend dem sogenannten Inzidenzschalter und der in der 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung genannten „Notbremse“ ergeben sich damit ab dem 15.04.2021, 00:00 Uhr, folgende neue Regelungen und Einschränkungen:
Diese Kontaktbeschränkung gilt für Dillingen
Ab 15. April darf sich ein Haushalt nur noch mit einer weiteren Person treffen. Die zu diesen Hausständen gehörenden Kinder unter 14 Jahren bleiben für die Gesamtzahl außer Betracht. Ehegatten, Lebenspartner und Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft gelten jeweils als ein Hausstand, auch wenn sie keinen gemeinsamen Wohnsitz haben. Zulässig ist zudem die wechselseitige, unentgeltliche Betreuung von Kindern unter 14 Jahren, wenn sie Kinder aus höchstens zwei Haushalten umfasst.
Unter Beachtung dieser Kontaktbeschränkungen ist kontaktfreier Sport im Freien erlaubt. Mannschaftssport ist untersagt. Auch für Kinder gibt es keine Ausnahmen.
Nächtliche Ausgangssperre ab 15. April in Dillingen
Ab Mitte April gilt in Dillingen außerdem wiederholt die nächtliche Ausgangssperre: Von 22:00 bis 05:00 Uhr darf die eigene Wohnung nur in begründeten Fällen verlassen werden aufgrund:
Das gilt für Handels- und Dienstleistungsbetriebe
Geöffnet sind insbesondere der Lebensmittelhandel inklusive Direktvermarktung, Lieferdienste, Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörgeräteakustiker, Tankstellen, Kfz-Werkstätten, Fahrradwerkstätten, Banken und Sparkassen, Versicherungsbüros, Pfandleihäuser, Filialen des Brief- und Versandhandels, Reinigungen und Waschsalons, der Verkauf von Presseartikeln, Tierbedarf und Futtermittel sowie der Großhandel. Zudem sind weitere Betriebe entsprechend der Positivliste des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie geöffnet.
Das gilt für „Click und Collect“ und „Click und Meet“
In sonstigen Ladengeschäften mit Kundenverkehr für Handels-, Dienstleistungs- und Handwerksbetriebe ist die Abholung vorbestellter Waren über „Click und Collect“ und unter Einhaltung von Schutz- und Hygienemaßnahmen zulässig. Ferner ist dort die Öffnung für einzelne Kunden nach vorheriger Terminbuchung über das Konzept von „Click und Meet“ unter Einhaltung von zusätzlichen Schutz- und Hygienemaßnahmen zulässig. So darf die Kundenanzahl nicht höher sein als ein Kunde je 40 Quadratmmeter. Zudem müssen die Kontaktdaten erhoben werden und das negative Ergebnis eines vor höchstens 24 Stunden vorgenommenen POC-Antigentestes oder eines Selbsttests beziehungsweise eines vor höchstens 48 Stunden vorgenommenen PCR-Tests vorliegen.
Schließung von Kultureinrichtungen
Neben Theatern, Konzerthäusern, Bühnen und Kinos sind nunmehr Museen, Ausstellungen, Gedenkstätten, Objekte der Bayerischen Verwaltung der staatlichen Schlösser, Gärten und Seen und vergleichbare Kulturstätten sowie zoologische und botanische Gärten geschlossen.
Manche außerschulischen Bildungsangebote sind zulässig
Außerschulische Bildung: Angebote der Aus-, Fort- und Weiterbildung sind ebenso wie Angebote der Erwachsenenbildung in Präsenzform untersagt. Auch Instrumental- und Gesangsunterricht ist in Präsenzform untersagt. Weiterhin zulässig sind jedoch Erste-Hilfe-Kurse und die Ausbildung von Angehörigen der Feuerwehr des Rettungsdienstes und des Technischen Hilfswerks unter den einschlägigen Hygieneregeln.
Diese Bereiche bleiben unabhängig von der Inzidenz geöffnet
Unabhängig von der Inzidenz bleiben beispielsweise geöffnet: Fahrschulen, Friseure, Betriebe zur Fuß-, Hand-, Nagel- und Gesichtspflege im hygienisch oder pflegerisch erforderlichen Umfang sowie Bibliotheken und Archive.
Apell von Landrat Leo Schrell
Um von den Einschränkungen der sogenannten Corona-Notbremse, die mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von mehr als 100 verbunden sind, möglichst schnell wieder wegzukommen, bittet Landrat Leo Schrell an alle Landkreisbürger, die „Corona-Regeln“ weiterhin konsequent zu beachten. Nur so könne die erhöhte Ansteckungsgefahr minimiert werde, die mit der aktuell dritten Corona-Welle und der weiteren Verbreitung der Mutanten, insbesondere der britischen Mutation einhergehen.
Trotz der aktuellen Corona-Lage verzeichnet der Arbeitsmarkt in Dillingen einen typischen Frühlingsaufschwung: Die Arbeitslosigkeit ist im April gesunken.