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Vorgesehen ist, dass Betriebe ihren Beschäftigten einmal pro Woche ein Testangebot machen. Möglich sind der Einsatz von Schnelltests, PCR-Tests und auch Selbsttests. Unternehmen könnten auch mit Dienstleistern arbeiten - etwa mit der Apotheke um die Ecke. Zwei Tests pro Woche sollen Mitarbeitern zur Verfügung stehen, die besonders gefährdet sind. Das trifft auf Bereiche mit viel Kundenkontakt oder körpernahe Dienstleistungen zu. Auch Beschäftigte, die vom Arbeitgeber in Gemeinschaftsunterkünften untergebracht werden, müssen zwei Mal pro Woche ein Testangebot erhalten.
Gibt es eine Testpflicht für Arbeitnehmer?
„Diese Regel gilt für alle Beschäftigten, die nicht dauerhaft im Homeoffice arbeiten können“, sagte Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) in Berlin. Derjenige Teil der Wirtschaft, der offen bleiben solle, müsse nun zum Infektionsschutz einen verpflichtenden Beitrag leisten. „Ich halte das für ein Gebot der Verantwortung", so Heil. Die Verordnung trete in der kommenden Woche in Kraft. Eine Testpflicht für Arbeitnehmer gibt es aber nicht. Verlängert wird zudem bis Ende Juni das Gebot zum Homeoffice für geeignete Arbeit.
„Wir stärken Unternehmen, die bereits testen", sagte Heil. Es sei nicht akzeptabel, wenn andere das nicht täten. Für viele Unternehmen ändert sich mit einer solchen Angebotspflicht aus Sicht des Wirtschaftsministeriums nicht viel. Nach Angaben des Ministeriums bieten inzwischen rund 70 Prozent der Unternehmen ihren Beschäftigten wöchentliche Testmöglichkeiten an, weitere Angebote kämen hinzu. Das belegten auch die Befragungen der Bundesregierung aus der vergangenen Woche. Mitte März waren es noch rund 35 Prozent.
Wer trägt die Kosten für die Tests?
Die Kosten für die Tests tragen die Arbeitgeber. Grundsätzlich können die Firmen die Kosten für Schnelltests allerdings im Rahmen der Überbrückungshilfe III geltend machen, wenn sie die Voraussetzungen dafür erfüllen. Nach Angaben des Wirtschaftsministeriums sind neben Desinfektionsmitteln und Schutzmasken auch Schnelltests und die Schulung von Beschäftigten zu Hygienemaßnahmen förderfähig. Die Bundesregierung rechnet mit Kosten pro Beschäftigtem von 130 Euro bis Ende Juni. Arbeitsschutz sei unternehmerische Aufgabe, so Heil.
Wirtschatsverband vbw lehnt Angebotsverpflichtung ab
Kritik an dem Beschluss kommt vor allem aus der Wirtschaft. Die vbw – Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. lehnt die Erweiterung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung um eine Angebotsverpflichtung der Unternehmen hinsichtlich Corona-Tests ab. „Es wäre besser gewesen, beim Prinzip der Freiwilligkeit zu bleiben. Denn das klappt gut. Unsere Unternehmen sind sich ihrer Verantwortung bewusst und leisten durch umfassende betriebliche Hygienekonzepte einen großen und erfolgreichen Beitrag zur Pandemiebekämpfung. Das zum Ausdruck gebrachte Misstrauen gegenüber den Unternehmen entbehrt jeder Grundlage“, erklärt vbw Hauptgeschäftsführer Bertram Brossardt. Auch die IHK Schwaben hält die Testpflicht für ein falsches Signal.