B4B Schwaben

Holen Sie sich B4BSCHWABEN.de auf Ihr Smartphone.
Klicken Sie auf das Symbol zum „Teilen” in der Toolbar von Safari. Finden Sie die Option „Zum Home-Bildschirm”. Mit einem Klick auf „Hinzufügen” ist die Installation abgeschlossen! Schon ist die Website als App auf Ihrem iOS-Gerät installiert.

 / 
B4B Nachrichten  / 
Dillingen  / 
Neues Integrations-Gesetz erntet Zuspruch und Kritik bei der vbw
Anzeige
Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden dieser Anzeige!

Wir verwenden einen Drittanbieterdienst, um Anzeigen darzustellen, die möglicherweise Daten über Ihre Aktivität sammeln. Bitte überprüfen Sie die Details und akzeptieren Sie den Dienst, um diese Anzeige zu sehen.

Dieser Inhalt darf aufgrund von Trackern, die dem Besucher nicht bekannt gegeben werden, nicht geladen werden. Der Website-Eigentümer muss die Website mit seinem CMP einrichten, um diesen Inhalt in die Liste der verwendeten Technologien aufzunehmen.

powered by Usercentrics Consent Management Platform
vbw – Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e.V.

Neues Integrations-Gesetz erntet Zuspruch und Kritik bei der vbw

Symbolbild. Foto: monkeybusinessimages / iStock / thinkstock
Symbolbild. Foto: monkeybusinessimages / iStock / thinkstock

Die vbw – Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e.V. begrüßt weite Teile des vom Bundeskabinett beschlossenen Integrationsgesetzes. Mit der 3 plus 2-Regelung sei ein wichtiger Schritt erfolgt. An anderem Punkt bestehe laut Hauptgeschäftsführer Bertram Brossardt jedoch noch Nachholbedarf.

„Die Neuerungen bei der Beschäftigung und Integration von Asylbewerbern in Ausbildung und Arbeit bringen positive Impulse für die bayerische Wirtschaft. Flüchtlingen wird dadurch der Einstieg in den Arbeitsmarkt erheblich erleichtert. Das Gesetz sieht Verbesserungen vor, für die sich die bayerische Wirtschaft schon seit langem einsetzt“, betonte vbw Hauptgeschäftsführer Bertram Brossardt zu den Beschlüssen.

vbw begrüßt Planungs- und Rechtssicherheit durch 3 plus 2-Regelung

Als wichtigen Schritt begrüßt die vbw insbesondere die geplante Regelung der Duldung für jeden Asylbewerber der eine Ausbildung aufnimmt. Dies ist unabhängig vom Alter für die Dauer der Ausbildung und gilt anschließend für zwei Beschäftigungsjahre. „Mit dieser 3 plus 2-Regelung erhalten die Ausbildungsunternehmen und die Auszubildenden endlich bessere Planungs- und Rechtssicherheit“, erklärt Brossardt.

„Förderleistungen sollten bereits bei Abschluss des Ausbildungsvertrags gewährleistet werden“

Ebenfalls zu begrüßen sei der geplante erleichterte Zugang zu Förderleistungen in der Berufsausbildung. Jedoch sieht Brossardt hier Nachbesserungsbedarf: „Förderleistungen sollten bereits bei Abschluss des Ausbildungsvertrags gewährleistet werden, unabhängig von der Wartezeit und dem jeweiligen Status, wie es momentan vorgesehen ist. Das wäre die logische Ergänzung zu der 3 plus 2-Regelung.“

vbw: Zugang zur Zeitarbeit sollte von der Vorrangprüfung generell entkoppelt werden

Die bestehende Vorrangprüfung soll laut dem neuen Gesetz für drei Jahre bei Asylbewerbern und Geduldeten ausgesetzt werden. Damit besteht künftig auch unmittelbar Zugang zur Zeitarbeit. Auch dies wertet die vbw als ein positives Signal, denn dadurch können Flüchtlinge einfacher und unbürokratischer eingestellt werden. Allerdings sollte der Zugang zur Zeitarbeit – so die vbw – von der Vorrangprüfung generell entkoppelt werden. Brossardt fordert daher: „Das Beschäftigungsverbot von Drittstaatsangehörigen in der Zeitarbeit muss vollständig abgeschafft werden. Gerade für Flüchtlinge kann Zeitarbeit ein gutes Instrument sein, um mit praktischen Fähigkeiten und persönlichen Kompetenzen zu überzeugen.“

Anzeige
Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden dieser Anzeige!

Wir verwenden einen Drittanbieterdienst, um Anzeigen darzustellen, die möglicherweise Daten über Ihre Aktivität sammeln. Bitte überprüfen Sie die Details und akzeptieren Sie den Dienst, um diese Anzeige zu sehen.

Dieser Inhalt darf aufgrund von Trackern, die dem Besucher nicht bekannt gegeben werden, nicht geladen werden. Der Website-Eigentümer muss die Website mit seinem CMP einrichten, um diesen Inhalt in die Liste der verwendeten Technologien aufzunehmen.

powered by Usercentrics Consent Management Platform

Artikel zum gleichen Thema