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Neue Corona-Maßnahmen für Dillingen im Dezember
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Pandemie

Neue Corona-Maßnahmen für Dillingen im Dezember

Das Landratsamt Dillingen ergreift Maßnahmen zum Energie sparen. Foto: Stadt Dillingen
Das Landratsamt Dillingen ergreift Maßnahmen um Energie zu sparen. Foto: Stadt Dillingen

Der Bayerische Landtag hat Ende November beschlossen, dass ab Anfang Dezember verschärfte Verhaltensregeln und Beschränkungen im Hinblick auf das Corona-Virus gelten. Das gilt jetzt für Dillingen.

Wie Ende November vom Ministerrat und dem Bayerischen Landtag beschlossen, gelten ab 01.12. die verschärften Verhaltensregeln und Beschränkungen der 9. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung.

Hilfe durch das Dillinger Bürgertelefon

Die Stadt Dillingen teilt mit, dass Bürger sich zu folgenden Zeiten am Bürgertelefon über die Fragen zu den zunächst bis 20. Dezember geltenden Beschränkungen informieren können: Montag bis Donnerstag von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr, außerdem am Freitag von 08:00 Uhr bis 13:00 Uhr und am Samstag von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr.

Diese Corona-Regeln gelten weiterhin

Die bisher gültigen Regelungen werden teilweise durch die ab 01.12.2020 geltenden Beschränkungen ersetzt beziehungsweise modifiziert. Für die Maskenpflicht, das Alkoholverkaufsverbot und das Alkoholkonsumverbot gelten nach wie vor die bisherigen Einschränkungen, Das bedeutet, dass das Alkoholverkaufsverbot an den Tankstellen und durch sonstige Verkaufsstellen und Lieferdienste von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr weiterhin gilt. Auch die Maskenpflicht auf den stark frequentierten Straßen und Plätzen bleibt bestehen. Das dort verfügte Alkoholkonsumverbot gilt weiterhin von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr.

Um diese Einschränkungen wurde die Verfügung erweitert

Betroffen von der Maskenpflicht und vom Alkoholkonsumverbot sind die mit Allgemeinverfügung bereits bekanntgemachten Straßen und Plätze, jedoch in Höchstädt erweitert um die Deisenhofer Straße im Bereich der Berufsschule und die Anlieferzone der dortigen Holzhackschnitzelanlage. Bei einem Überschreiten des Inzidenzwertes von 200 beziehungsweise 300 Neuinfektionen innerhalb von sieben Tagen seien, entsprechend der Hotspot-Strategie der Staatsregierung, künftig weitere verbindliche Beschränkungen vorgesehen.

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