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Am ersten Dezember liegt die Zahl der im Landkreis Donau-Ries getesteten Personen bei insgesamt 1.878. Hiervon gelten 1.480 Personen bereits wieder als genesen. In der Folge gelten momentan 359 Personen als aktuell positiv Getestete, sogenannte „Indexfälle“. Der heutige Inzidenzwert liegt laut RKI bei 116,6.
Regionale Impfzentren in Donauwörth und Nördlingen
Wie angekündigt sollen im Landkreis Donau-Ries zwei Standorte für Impfzentren, in Donauwörth und Nördlingen, entstehen. Für diese wurden nun Verträge geschlossen. In Nördlingen wird das ehemalige Verwaltungsgebäude des Landratsamtes in der Nürnberger Straße 17 herangezogen, in Donauwörth konnte eine beheizte und gut ausgestattete Halle in der Joseph-Gänsler-Straße 8 im Riedlinger Gewerbegebiet angemietet werden. An beiden Standorten gebe es eine Versorgung mit schnellem Internet und ausreichend Parkmöglichkeiten. Zusätzlich soll es mobile Impfungen geben.
Das hat das Staatsministerium für Gesundheit und Pflege Ende November mitgeteilt
Von Seiten des Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege erreichten die bayerischen Landratsämter am gestrigen Montag, 30. November, weitere Vorgaben für die einzurichtenden Impfzentren. Wie das Staatsministerium mitteilt, ist „nach den neuesten Erkenntnissen damit zu rechnen, dass in den ersten vier Wochen ab Zulassung des ersten Impfstoffs, das heißt noch im Dezember, eine größere Menge an Impfdosen in Bayern zur Verfügung stehen könnte.“
Landrat appelliert an Eigenverantwortlichkeit
Landrat Stefan Rößle appelliert trotz des aktuell sinkenden Inzidenzwertes an die Eigenverantwortlichkeit: „Wir haben in den vergangenen Monaten miterlebt, wie schnell sich der Inzidenzwert leider wieder erhöhen kann, zudem ist die aktuelle Inzidenz von 116,6 nach wie vor deutlich höher als wir uns das wünschen würden.“ Sollte die Inzidenz in der Region den Wert von 200 künftig wieder überschreiten, bringt das nach den Vorgaben der 9. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung weitere Einschränkungen mit sich: „Wird in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt der Inzidenzwert von 200 Neuinfektionen überschritten, gelten ab dem darauffolgenden Tag erneut Verschärfungen.“