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Laut den Informationen, die das Robert-Koch-Institut auf seinem Covid-19-Dashboard veröffentlicht hat, steigt die 7-Tage-Inzidenz im Landkreis Augsburg durch 128 neue Indexfälle im Vergleich zum Vortag auf den Wert 210,7. Das Staatliche Gesundheitsamt im Landratsamt Augsburg weist darauf hin, dass laut dem Paragraph 25 der 9. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung deshalb bereits ab 4. Dezember 2020 für alle 46 Landkreiskommunen automatisch Folgendes gilt.
Das gilt für Wochenmärkte, Musikschulen und Fahrschulen
Ab 4. Dezember sind Märkte zum Warenverkauf mit Ausnahme des Verkaufs von Lebensmitteln im Rahmen regelmäßig stattfindender Wochenmärkte untersagt. Außerdem wird der Unterricht an Musikschulen ist untersagt – ebenso wie sowohl der theoretische als auch der praktische Unterricht von Fahrschulen.
Mindestabstand in Schulen ist verpflichtend
An allen Schulen – mit Ausnahme der Schulen zur sonderpädagogischen Förderung sowie der Abschlussklassen – ist ab Montag, 7. Dezember 2020, ein durchgehender Mindestabstand von 1,5 Metern verpflichtend. Dieser kann beispielsweise durch eine veränderte Sitzordnung oder aber ab der Jahrgangsstufe acht auch durch Wechselunterricht sichergestellt werden. Die Schulleitungen sollen die Eltern über die entsprechende Vorgehensweise ihrer Schule informieren.
Noch keine zentralen Begegnungsflächen festgelegt
Bezüglich des in Paragraph 25 Satz 1 Nr.4 angesprochenen möglichen ganztägigen Alkoholkonsumverbots an öffentlichen Orten unter freiem Himmel, an denen sich Menschen entweder auf engem Raum oder nicht nur vorübergehend aufhalten, hat die Kreisverwaltungsbehörde bisher noch keine zentralen Begegnungsflächen festgelegt. Dies kann gegebenenfalls noch zu einem späteren Zeitpunkt der Fall sein und wird entsprechend bekannt gegeben.
Landrat Martin Sailer: „Gesamtgesellschaftliche Herausforderung“
„Mir ist bewusst, dass die gegenwärtige Situation uns allen außerordentlich viel abverlangt – sowohl privat als auch beruflich. Für manche Berufsgruppen sind die derzeit notwendigen Schutzmaßnahmen sogar existenzgefährdend. Deswegen kann ich die Verzweiflung, die viele Menschen umtreibt, selbstverständlich sehr gut nachvollziehen“, erklärt Landrat Martin Sailer. „Allerdings ist die Corona-Pandemie eine gesamtgesellschaftliche Herausforderung, die wir gemeinsam bewältigen müssen und derzeit gibt es hierfür leider keine geeignetere Herangehensweise als die der Bayerischen Staatsregierung.“ Ein Außerkrafttreten der verschärften Regelungen sei laut der aktuell geltenden Infektionsschutzmaßnahmenverordnung erst wieder möglich, wenn die Inzidenz sieben Tage in Folge unter dem Wert von 200 bleibt.