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Im Landkreis Dillingen gelten ab 6. Mai Erleichterungen für Ladengeschäfte mit Kundenverkehr für Handelsangebote. Grund dafür ist die kontinuierlich gesunkene 7-Tage-Inzidenz, die seit 30. April an fünf aufeinander folgenden Tagen unter dem Wert von 150 lag. Entsprechend dem sogenannten Inzidenzschalter in der 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung ist damit die Öffnung von Ladengeschäften für einzelne Kunden nach vorheriger Terminbuchung im Konzept Click&Meet für einen fest begrenzten Zeitraum wieder unter den Voraussetzungen der 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung wie folgt zulässig.
Diese Corona-Maßnahmen gelten für Click&Meet
Darauf weist Landrat Leo Schrell hin
Im Zusammenhang mit den verschiedenen Testmöglichkeiten weist Landrat Leo Schrell darauf hin, dass nach Mitteilung des Gesundheitsministeriums der Zutritt zu einem Ladengeschäft nach einem Selbsttest nur dann möglich ist, wenn dieser vom Ladeninhaber oder dessen Hilfskräften beaufsichtigt wurde. Zudem gelte der Selbsttest ausschließlich für dieses Ladengeschäft und kann somit nicht wiederholt benutzt werden. Trotz dieser Einschränkung bei der Verwendbarkeit der Selbsttests sei der Landrat sicher, dass aufgrund der zahlreichen Teststellen im Landkreis, die auf der Homepage des Landkreises Dillingen veröffentlicht sind, für die einkaufswilligen Bürger genügend Testmöglichkeiten verbleiben, um mit einem negativen Testergebnis nunmehr wieder als Kunden Ladengeschäfte besuchen zu können.
Die Arbeitslosigkeit im Landkreis Dillingen ist im April deutlich gesunken. Aktuell sind 1.453 Menschen arbeitslos gemeldet – das sind 98 weniger als vor einem Monat und sechs mehr als vor einem Jahr.