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Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger erwartet für den Neustart von Gastronomie, Hotellerie und Tourismus in Bayern einen Neustart mit klaren Regeln und guten Hygienekonzepten. Aiwanger: „Wir werden am Montag im Ministerrat ein gutes Regelwerk beschließen. Es wird ein Konzept mit einer Balance aus Schutz und Perspektive werden.“
Diese Eckpunkte des Regelwerkes stehen bereits fest
Das sind die einzuhaltenden Fristen
Grundsätzlich sind Öffnungen möglich, wenn der Sieben-Tages-Inzidenzwert in Städten/Landkreisen fünf Tage nacheinander unterhalb von 100 liegt. Öffnungszeitpunkt ist dann der übernächste Tag nach dieser Frist. Sollte der Inzidenzwert die 100 an drei nacheinander folgenden Tagen wieder überschreiten, gelten ab dem übernächsten Tag wieder Regelungen der Bundesnotbremse. Die Öffnungsentscheidung gibt die zuständige Kreisverwaltungsbehörde im Einvernehmen mit dem Staatsministerium für Gesundheit und Pflege bekannt.
Diese Testpflichten gelten
Gäste oder Besucher dürfen nur eingelassen werden, wenn sie ein negatives Ergebnis eines vor höchstens 24 Stunden vorgenommenen PCR-Tests, oder vor höchstens 24 Stunden vorgenommenen POC-Antigentests oder eines aktuellen Selbsttests unter Aufsicht in Bezug auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 nachweisen. Bei längeren Aufenthalten in Beherbergungsbetrieben ist alle 48 Stunden ein Test zu wiederholen, sofern weitere Leistungen, insbesondere gastronomische Angebote, in Anspruch genommen werden.
Diese Personen sind von der Testpflicht ausgenommen
Von der Testpflicht ausgenommen sind geimpfte sowie genesene Personen und Kinder bis zum 6. Geburtstag. Soweit nur ein Hausstand an einem Tisch in der Außengastronomie sitzt, ist ebenfalls kein Test erforderlich
Dann entfällt die Testpflicht für alle
Unterschreitet ein Landkreis oder eine kreisfreie Stadt stabil die 7-Tage-Inzidenz von 50 Infektionen pro 100.000 Einwohner, entfällt die Testpflicht für touristische Dienstleistungen. Die Testpflicht für Gäste in Beherbergungsbetrieben bleibt bestehen.
Öffnung der Gastronomie geplant
Die Außengastronomie in Städten und Landkreisen kann bei einem stabilen Inzidenzwert unter 100 ab Montag, 10. Mai wieder öffnen. Sperrstunde ist 22 Uhr.
Hotels können ab 21. Mai wieder öffnen
Beherbergungsbetriebe in bayerischen Städten und Landkreisen können bei einem stabilen Inzidenzwert unter 100 ab dem 21. Mai wieder öffnen. Dazu zählen Hotels, Feriendörfer, -wohnungen und -häuser sowie Campingplätze und vergleichbare Einrichtungen. Verpflegung von Gästen ist auch im Innenraum erlaubt; Sperrstunde ist hier ebenfalls 22 Uhr. Auch für Gäste geöffnet sind zum Betrieb gehörende Schwimmbäder, Wellnessbereiche sowie Solarien und Fitnessräume (außen und innen). Der Nachweis einer Testung ist bei Ankunft erforderlich sowie bei längeren Aufenthalten alle 48 Stunden, sofern weitere Leistungen, insbesondere gastronomische Angebote, in Anspruch genommen werden. Die Testpflicht für Gäste in Beherbergungsbetrieben bleibt auch bei einer Inzidenz von unter 50 bestehen.
Das ist für touristische Einrichtungen und Dienstleistungen geplant
Seilbahnen, Fluss- und Seenschiffahrt im Ausflugsverkehr, touristische Bahnverkehre öffnen ab dem 21. Mai. Auch sollen touristische Dienstleistungen wie Stadt- und Gästeführungen, Berg-, Kultur- und Naturführungen im Freien zum gleichen Termin wieder zugelassen werden. Auch öffnen ab dem 21. Mai Thermenanlagen mit medizinisch-therapeutischem Schwerpunkt im Außenbereich.
Auch Landrätin Maria Rita Zinnecker aus dem Ostallgäu will eine Öffnungsperspektive für die Tourismus-Branche erzielen. In einer Webkonferenz hat sie sich mit Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger besprochen. Das kam dabei raus.