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von Isabell Walter, Online-Redaktion
Im Rahmen der konstituierenden Aufsichtsratssitzung Anfang Oktober erteilte der Aufsichtsrat den Auftrag zur Ermittlung der Kosten für Technik, Dach, Gebäude und Gesamtkosten. Diese sollen so in Relation zu künftigen Sanierungen und Investitionen gesetzt werden können. Wichtig sei dabei, dass es dem Aufsichtsrat nicht nur um eine „reine Weiternutzung“ der Immobilie geht. Darüber hinaus soll auch geprüft werden, welche städtebauliche Stellung dem Gebäude künftig beigemessen wird.
Beide Stadtrats-Beschlüsse wurden fristgerecht umgesetzt
Als Betreiber-Modelle kommen reine Pachtbetriebe, GmbH als Betreiber sowie Kooperationen zwischen beiden in Frage. Auch die Stadtrats-Beschlüsse die in den Sitzungen vom 28. Juni und vom 5. Juli gefasst wurden, wurden fristgerecht umgesetzt. Demnach wurde die neue Freizeit- und Sportstätten-Gesellschaft Königsbrunn m.b.H. (FSK) am 29. Juni bei Notar Dr. Gerald Weigl protokolliert und am 7. Juli unter der Nr. HRB 30695 in das Handelsregister eingetragen. Ebenso wurde der Kaufvertrag des Erbbaurechts am 8. Juli bei Weigl protokolliert. Die Eintragung des Erbbaurechts wurde am 26. Juli im Grundbuch für Königsbrunn vorgemerkt und die Löschung der Grundschulden wurde beantragt.
„Aus heutiger Sicht zeichnet sich ab, dass ein Badebetrieb eher nicht finanzierbar sein wird“
Dass das Spaßbad dort weiterbetrieben wird, ist zum bisherigen Zeitpunkt sehr unwahrscheinlich. Denn dafür müsste die Stadt mittelfristig zwischen 15 und 20 Millionen Euro investieren. Dies hält der Stadtrat für nicht zukunftsfähig, was durch ein Gutachten bestätigt worden war. „Aus heutiger Sicht zeichnet sich ab, dass ein Badebetrieb eher nicht finanzierbar sein wird“, erklärte auch Feigl im Juli. Es werden jedoch „alle Möglichkeiten geprüft, vom Abriss des Gebäudes über die Nutzung einzelner Gebäudeteile oder einzelner Teilbereiche, wie zum Beispiel ob der Betrieb der Saunen-Anlagen zusammen mit einer Gaststätte wirtschaftlich vertretbar sein könnte“.