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Am 15. August ist Maria Himmelfahrt – ein gesetzlicher Feiertag, aber nur in Teilen von Bayern. Hier sind die Geschäfte dann am Montag dennoch geöffnet.
Generell ist Mariä Himmelfahrt bundesweit nur im Saarland und Teilen Bayerns ein gesetzlicher Feiertag. Und dort auch nur, wo die Bevölkerung überwiegend katholischer Konfession ist. Der Grund hierfür ist, dass die Verehrung Marias zwar in der Katholischen Kirche üblich ist, nicht aber in den meisten protestantischen Glaubensgemeinschaften. Auch die Orthodoxen Kirchen begehen einen Feiertag zur Himmelfahrt Marias, Jehovas Zeugen wiederum nicht. Da auch in der lutheranisch geprägten Evangelischen Kirche die Verehrung Marias keine tragende Rolle spielt, ist folglich auch der 15. August als Feiertag nicht bedeutend.
In den meisten Landkreisen im Regierungsbezirk Schwaben ist der kommende Samstag ein Feiertag. So haben in den kompletten Landkreisen Lindau, Kaufbeuren / Ostallgäu, Kempten / Oberallgäu, Günzburg, Neu-Ulm und Aichach-Friedberg die Geschäfte geschlossen. Auch in Augsburg Stadt und Land ist der 15. August ein gesetzlicher Feiertag. Ausnahmen gibt es lediglich in den drei Landkreisen Dillingen an der Donau, Memmingen / Unterallgäu und dem Donau-Ries.
Bächingen an der Brenz
Lauben
Memmingerberg
Woringen
Alerheim
Auhausen
Deiningen
Ederheim
Forheim
Harburg
Hohenaltheim
Mönchsdeggingen
Möttingen
Nördlingen
Oettingen
Wechingen
Auch in einigen Nachbarregionen Bayerisch-Schwabens ist Mariä Himmelfahrt ein gesetzlicher Feiertag. In den meisten Gemeinden Mittelfrankens ist der 15. August kein Feiertag. Selbiges gilt auch für das westlich angrenzende Baden-Württemberg. In acht Kantonen der Schweiz ist Mariä Himmelfahrt ein „dem Sonntag gleichgestellter Feiertag“. In Österreich ist der kommende Donnerstag hingegen ausnahmslos Feiertag – in Liechtenstein sogar Staatsfeiertag.