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Diese Gemeinden müssen an Mariä Himmelfahrt arbeiten
Feiertag

Diese Gemeinden müssen an Mariä Himmelfahrt arbeiten

Symbolbild. Mariä Himmelfahrt ist nicht in allen Gemeinden in Bayerisch-Schwaben ein Feiertag. Lupo / pixelio.de

Am 15. August feiern einige Konfessionen Mariä Himmelfahrt. Dieser Tag ist in den meisten bayerischen Gemeinden ein gesetzlicher Feiertag. Doch nicht alle Kommunen in Bayerisch-Schwaben haben frei. An diesen Orten muss gearbeitet werden.

Generell ist Mariä Himmelfahrt bundesweit nur im Saarland und Teilen Bayerns ein gesetzlicher Feiertag. Und dort auch nur, wo die Bevölkerung überwiegend katholischer Konfession ist. Der Grund hierfür ist, dass die Verehrung Marias zwar in der Katholischen Kirche üblich ist, nicht aber in den meisten protestantischen Glaubensgemeinschaften. Auch die Orthodoxen Kirchen begehen einen Feiertag zur Himmelfahrt Marias, Jehovas Zeugen wiederum nicht. Da auch in der lutheranisch geprägten Evangelischen Kirche die Verehrung Marias keine tragende Rolle spielt, ist folglich auch der 15. August als Feiertag nicht bedeutend.

Diese Gemeinden haben keinen Feiertag 

In den meisten Landkreisen im Regierungsbezirk Schwaben ist der kommende Donnerstag ein Feiertag. So haben in den kompletten Landkreisen Lindau, Kaufbeuren / Ostallgäu, Kempten / Oberallgäu, Günzburg, Neu-Ulm und Aichach-Friedberg die Geschäfte geschlossen. Auch in Augsburg Stadt und Land ist der 15. August ein gesetzlicher Feiertag. Ausnahmen gibt es lediglich in den drei Landkreisen Dillingen an der Donau, Memmingen / Unterallgäu und dem Donau-Ries.

Im Landkreis Dillingen muss eine Gemeinde an Mariä Himmelfahrt arbeiten:

  • Bächingen an der Brenz

Auch im Landkreis Memmingen / Unterallgäu sind drei Gemeinde vom gesetzlichen Feiertag ausgenommen:

  • Lauben
  • Memmingerberg
  • Woringen

Im Landkreis Donau-Ries haben diese Gemeinden am 15. August nicht frei:

  • Alerheim
  • Auhausen
  • Deiningen
  • Ederheim
  • Forheim
  • Harburg
  • Hohenaltheim
  • Mönchsdeggingen
  • Möttingen
  • Nördlingen
  • Oettingen
  • Wechingen

Feiertag in Nachbarregionen

Auch in einigen Nachbarregionen Bayerisch-Schwabens ist Mariä Himmelfahrt ein gesetzlicher Feiertag. In den meisten Gemeinden Mittelfrankens ist der 15. August kein Feiertag. Selbiges gilt auch für das westlich angrenzende Baden-Württemberg. In acht Kantonen der Schweiz ist Mariä Himmelfahrt ein „dem Sonntag gleichgestellter Feiertag“. In Österreich ist der kommende Donnerstag hingegen ausnahmslos Feiertag – in Liechtenstein sogar Staatsfeiertag.

Auch die Redaktion von B4B WIRTSCHAFTSLEBEN SCHWABEN hat am 15. August frei. Am Freitag meldet sie sich dann wieder mit den aktuellen Nachrichten aus dem Wirtschaftsleben der Region zurück. 

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