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Wie steht die IHK Schwaben zum Fachkräfteeinwanderungsgesetz?
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Fachkräftemangel

Wie steht die IHK Schwaben zum Fachkräfteeinwanderungsgesetz?

Gemeinsame Diskussion bei der IHK Schwaben zum Fachkräftemangel. Foto: Peter Fastl/IHK Schwaben

Zur Diskussion über das Fachkräfteeinwanderungsgesetz empfing die IHK Schwaben rund 60 Teilnehmer in Augsburg. Welche Chancen und Herausforderungen aus der Gesprächsrunde hervorgingen.

„Das schrumpfende Fachkräftepotenzial ist die größte Wachstumsbremse – vor Corona und auch danach“, prophezeit Roland Fürst, operativer Geschäftsführer der Agentur für Arbeit. Abhilfe soll das im März 2020 in Kraft getretene Fachkräfteeinwanderungsgesetz leisten. MigraNet -IQ Netzwerk Bayern eröffnete in Kooperation mit der Fachkräfte Initiative Wirtschaftsraum Augsburg eine Diskussionsrunde dazu. Veranstaltungsort war bei der IHK Schwaben in Augsburg.

Was beinhaltet das Gesetz?

Mit der Gesetzesänderung zielt der Bund auf ein langfristiges Fundament zur wirtschaftlichen Stärkung von außen ab. Die Gewinnung von ausländischen Fachkräften soll in Zukunft fester Bestandteil der Unternehmenssicherung werden. „Der Arbeitsmarkteinstieg in Deutschland wird insgesamt leichter: Die ausländische Fachkraft benötigt ein konkretes Arbeitsplatzangebot und muss eine in Deutschland anerkannte Qualifikation vorweisen“, erklärt Martin Walter vom MigraNet-Fachinformationszentrum Einwanderung. Laut ihm gelinge das, weil die Gestaltung des gesetzlichen Rahmens „einheitlicher, übersichtlicher und effizienter“ sei.

Das sagt die IHK Schwaben

Als Gastgeber der Veranstaltung teilte auch IHK-Hauptgeschäftsführer Dr. Marc Lucassen seine Ansichten. Er hob dabei die negativen Auswirkungen des fehlenden Arbeitspersonals auf Bayerisch-Schwaben hervor. „Jedes zweite Unternehmen aus Produktion, Handel und Dienstleistungen sieht laut der IHK-Konjunkturumfrage im Fachkräftemangel ein großes Risiko für die eigene wirtschaftliche Entwicklung“, sagt Dr. Lucassen. Bis 2030 sollen durch die Problematik laut ihm bereits 71.000 Stellen unbesetzt sein.

Deshalb sprach er sich für das Fachkräfteeinwanderungsgesetz aus: „Diese Lücke, die sich von den Chefetagen bis hin zu den Ausbildungswerkstätten zieht, lässt sich nur durch gezielte Zuwanderung von qualifizierten Fachkräften und motivierten Leistungsträgern in den regionalen Arbeits- und Ausbildungsmarkt schließen. Daher ist es gut, dass das Fachkräfteeinwanderungsgesetz die Möglichkeit der schnellen Zuwanderung eröffnet. Das Gesetz ist ein großer Fortschritt und wir werben massiv dafür, dass die mit ihm verbundenen Chancen von der regionalen Wirtschaft ergriffen werden.“

Dr. Marc Lucassen, Hauptgeschäftsführer der IHK Schwaben.
Dr. Marc Lucassen, Hauptgeschäftsführer der IHK Schwaben. Foto: IHK Schwaben

Anwendung in der Praxis

Wie die Regelungen in die Tat umgesetzt werden können, präsentierte Stephan Mies von der Ausländerbehörde der Stadt Augsburg: „Im Rahmen einer gemeinsamen Vereinbarung ist es möglich, Verwaltungsabläufe zu verkürzen und gegebenenfalls zu einer Vorabzustimmung der Ausländerbehörde zu kommen. Auch der Familiennachzug des Arbeitnehmers ist im Rahmen dieses Verfahrens grundsätzlich möglich“. Diese Anwendung nennt er das „beschleunigte Fachkräfteverfahren“.

Dieses sei auch von Nöten wie man den Worten von Roland Fürst entnehmen kann. Informationsanfragen bezüglich des Gesetzes und der Anerkennungsverfahren gingen von Unternehmerseite in hoher Zahl ein. Insbesondere im Handwerk seien die Engpässe spürbar. Er definierte zudem die gängigen Hürden: „Stolpersteine im Verfahren sind unserer Erfahrung nach unzureichende Deutschkenntnisse oder das nicht kompatible Matching von Branche bzw. Betrieb und Referenzberuf.“

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