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Die Energie-Härtefallhilfe soll kleine und mittlere Unternehmen bei den massiven Preissteigerungen für Energie entlasten. Als Härtefall gelten dabei Firmen und Selbstständige, welche aufgrund der Energiekrise an den Rand der Existenzkrise gedrängt werden. Bislang gab es nur für das aktuelle Jahr dahingehend finanzielle Unterstützung. Jetzt aber hat das bayerische Wirtschaftsministerium auch für 2022 rückwirkende Zahlungen angekündigt.
Schwäbische Unternehmen können ab sofort auch für das vergangene Jahr 2022 diese Energie-Härtefallhilfen beantragen. Bisher war das nur für das laufende Jahr 2023 möglich. Antragsberechtigt sind existenzbedrohte kleine und mittelständische Betriebe, die 2022 von einer Verdoppelung der Energiepreise betroffen waren. Erstattet werden die Mehrkosten aller relevanten Energieträger, soweit sie über eine energiepreisbedingte Verdoppelung im Betrachtungszeitraum hinausgehen. Die Hilfe beträgt maximal die Höhe des Vorsteuerverlusts. Bei inhabergeführten Unternehmern gilt dies zuzüglich eines fiktiven Unternehmerlohns in Höhe des individuellen Pfändungsfreibetrags. Mindestens werden dafür jedoch 2.000 Euro monatlich angesetzt. Die Energie-Härtefallhilfen können sowohl für 2022 als auch für 2023 beantragt werden. Dabei seien für 2022 ein Vorsteuerverlust und für 2023 eine erwartete Gewinnaufzehrung Voraussetzung.
Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger begründet die rückwirkende Hilfestellung wie folgt: „Besonders im zweiten Halbjahr 2022 haben die Energiekosten neue Höchststände erreicht und dabei Betriebe in Schieflage gebracht. Deshalb weiten wir die Energie-Härtefallhilfen rückwirkend auch auf das Vorjahr aus. Damit können wir noch mehr Betrieben als bisher helfen. Die Bundesregierung muss jetzt schnellstmöglich den versprochenen Industriestrompreis auf den Weg bringen und dabei auch die kleinen und mittelständischen Unternehmen berücksichtigen. Die Belastung durch hohe Energiekosten ist keine Frage der Betriebsgröße."