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Mehr Mittelständler in Schwaben können Energie-Härtefallhilfe beantragen
Krisenmanagement

Mehr Mittelständler in Schwaben können Energie-Härtefallhilfe beantragen

Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger. Foto: StMWi/A. Gottardi
Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger. Foto: StMWi/A. Gottardi

Die Energiekrise belastet den Mittelstand in Schwaben. Deshalb hat der Freistaat Bayern sein Unterstützungskonzept angepasst. Was Unternehmer jetzt wissen müssen.

Nach dem Beschluss des Ministerrats zur Absenkung der Bagatellgrenze, können ab jetzt auch Unternehmen mit bis zu 500 Mitarbeitern die Bayerische Energie-Härtefallhilfe online beantragen. „Ich hatte mich für eine Verbesserung und Vereinfachung des Hilfsprogramms im Sinne von kleinen und mittelständischen Unternehmen eingesetzt. Denn die Belastung durch hohe Energiekosten ist keine Frage der Betriebsgröße“, sagt Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger. „Diesem Beispiel soll die Bundesregierung folgen und zeitnah den Weg frei machen für einen Industriestrompreis von 4 Cent pro Kilowattstunde. Es braucht dringend gerade solche Subventionen von energieintensiven Unternehmen und eine Entlastung des Mittelstands und des Handwerks.“ 

So kommen Unternehmer an die Energie-Härtefallhilfe 

Das Antragsportal für den erleichterten Zugang zu den Energie-Härtefallhilfen ist nun frei geschaltet. Die Bayerische Energie-Härtefallhilfe brachte der Ministerrat im Dezember 2022 als Ergänzung zu den Entlastungspaketen des Bundes an den Start. Bis jetzt waren nur Soloselbstständige und KMUs mit weniger als 250 Beschäftigte antragsberechtigt. Die Mitarbeiterzahl erhöht sich nun auf 500. 

So funktioniert die Energie-Härtefallhilfe 

Die Bayerische Energie-Härtefallhilfe Unternehmen ersetzt Energiemehrkosten aller Energieträger (Strom, Gas, Fernwärme, Heizöl, Holzpellets, Hackschnitzel, Kohle, Flüssiggas) in den Jahren 2022 und/oder 2023. Mit den Neuerungen wurde die Bagatellgrenze von bisher 6.000 Euro auf 2.000 Euro (bis neun Beschäftigte) pro Antrag gesenkt. Insgesamt ist die Bagatellgrenze nach Anzahl der Arbeitnehmer gestaffelt. Die Förderhöchstgrenze beträgt 500.000 Euro pro Antragsteller.

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