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Wie ist man als Arbeitsnehmer in der Adventszeit versichert?
Versicherungsschutz

Wie ist man als Arbeitsnehmer in der Adventszeit versichert?

Weihnachten in Kaufbeuren. Foto: Kaufbeuren Marketing
Winterlandschaft in Kaufbeuren zur Adventszeit. Foto: Kaufbeuren Marketing

Die ersten Weihnachtsfeiern stehen vor der Tür, weshalb sich ein jeder Arbeitnehmer mit dem Versicherungsschutz während der Adventszeit beschäftigen sollte. Wann man im Büro versichert ist und was die Grenzen des Versicherungsschutzes sind.

Auf den ersten Blick scheinen Arbeitsrecht und Weihnachten nicht viel gemeinsam zu haben. Jedoch gerade zur Vorweihnachtszeit gebe es einige arbeitsrechtliche Besonderheiten, die für Arbeitgeber wichtig seien, erklärt Hanna Schmid aus dem Beratungszentrum Recht und Betriebswirtschaft der IHK Schwaben. Die Frage, ob der Adventskranz auf dem Schreibtisch oder die Lichterkette an der Maschine erlaubt sind, sollte zunächst am besten mit dem Arbeitgeber vereinbart werden. Denn egal, ob dem Schreibtisch, der Bürowand oder den Fenstern ein weihnachtlicher Glanz verliehen werden soll, die Sicherheit im Büro geht vor. „Vorschriften, die für Arbeitsplätze aus Sicht der Arbeitsmedizin, des Brandschutzes oder der einschlägigen Betriebsmittel-Verordnungen gelten, sind unbedingt zu beachten“, erläutert Hanna Schmid.

Diese Regeln gelten für die Weihnachtsfeier

Damit ein jeder Beschäftigter das Jahr im Kreis der Kollegen ausklingen lassen kann, veranstalten viele Betriebe eine Feier zur Vorweihnachtszeit. Doch wie genau sieht der Versicherungsschutz bei diesen Veranstaltungen aus? Hanna Schmid erklärt, dass während einer Weihnachtsfeier alle Tätigkeiten versichert sind, die mit dem Zweck der Veranstaltung im Zusammenhang stehen. Außerdem bestehe der Versicherungsschutz unabhängig vom Veranstaltungsort, deswegen spiele es keine Rolle, ob man sich im Büro zum Punschtrinken oder in einem Restaurant zu einem gemeinsamen Abendessen trifft. Ebenfalls wichtig ist, dass der Versicherungsschutz sowohl für Vor- als auch Nachbereitungen der Weihnachtsfeier gilt. Für den Hin- und Rückweg gilt, dass allein der direkte Weg zur Veranstaltung versichert ist, genauso wie die Regelung für den Arbeitsweg.

Als Aushilfe auf dem Christkindlesmarkt arbeiten?

Auch die Frage nach einem Nebenjob zur Weihnachtszeit sollte geklärt werden. Sei es als Hilfe auf dem Christkindlesmarkt oder als Weihnachtsmann: Viele Arbeitnehmer nutzen die Vorweihnachtszeit und üben einen Aushilfsjob aus. Diese Art von Nebenjobs unterscheidet sich jedoch nicht von anderen Nebenjobs, stellt Hanna Schmid fest. „Daher ist es auch zur Weihnachtszeit erforderlich, die Nebentätigkeit mit dem Arbeitgeber abzuklären und zudem einen Blick auf die Regelungen im Arbeitsvertrag zu werfen.“

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