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von Sandra Hinzmann, Online-Redaktion
Mitte des Jahres schoss der mobifair e.V. – ein Verein für Arbeitsschutz, Unfallverhütung und Förderung des Umweltschutzes im öffentlichen Nahverkehr – gegen den Bobinger Busunternehmer Werner Ziegelmeier. Ihm und seiner Firma Z Mobilty wurden Verstöße gegen das Arbeitszeitengesetz und das Ausstellen von falschen Bescheinigungen unterstellt. Die zuständigen Aufsichtsbehörden nahmen sich dieser Sache an. In dem veröffentlichten Artikel von mobifair e.V. heißt es weiter, dass Überstunden gestrichen werden würden und die Fahrer nicht ausreichend qualifiziert seien. Auch die geschäftlichen Verhältnisse zwischen der Z Mobility – Werner Ziegelmeier GmbH und der Schwaben Mobil Nahverkehr Service GmbH wurden in einem Presseartikel falsch dargestellt. Dort hieß es, „die Schwaben Mobil Nahverkehr Service GmbH ist aus dem Omnibusunternehmen Werner Ziegelmeier GmbH hervorgegangen“.
Geschäftsverhältnisse wurden von mobifair falsch dargestellt
Der Omnibusbetreiber Werner Ziegelmeier wehrte sich gegen die Vorwürfe. Er habe sich nichts vorzuwerfen, es gebe keine gefälschten Bescheinigungen und Arbeitszeiten werden in seiner Firma immer eingehalten. Vor allem die falsch dargestellte Verbindung zwischen Z Mobility und Schwaben Mobil stieß ihm sauer auf. Denn beide Unternehmen agieren unabhängig voneinander. Z Mobility ist eine Firma mit eigenem Geschäftsführer – Markus van der Werf –und zu 100 Prozent im Besitz von Werner Ziegelmeier. Bei Schwaben Mobil, der den öffentlichen Nahverkehr in Ulm/Neu-Ulm bedient, ist Ziegelmeier lediglich als Gesellschafter mit 48,83 Prozent Anteilen eingetragen.
Ziegelmeier gewinnt im Namen von Schwaben Mobil Unterlassungsklage
Um diese Rechtslage richtig zu stellen, hat Werner Ziegelmeier im Namen von Schwaben Mobil Klage gegen mobifair e.V. eingereicht. Dieser Prozess wurde nun zugunsten Werner Ziegelmeiers entschieden. Die Schwaben Mobil Nahverkehr Service GmbH hat gegen den Verein eine einstweilige Verfügung vor dem Landgericht Augsburg erwirkt. Gegen die einstweilige Verfügung wandte sich der Verein zunächst mit einem Wiederspruch an das Landgericht in Augsburg. Das Landgericht entschied nun in einer mündlichen Verhandlung nun abermals zugunsten der Schwaben Mobil. Werner Ziegelmeier hofft nun, dass mobifair in Zukunft keine derartigen Falschmeldungen mehr tätigt und einen fairen Umgang miteinander an den Tag legt.