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vbw Bertram Brossardt
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vbw Bertram Brossardt

Fünf Jahre nach der Einführung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) zieht die vbw – Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. eine kritische Bilanz.

Laut vbw habe das AGG den Betrieben in Deutschland keinen Nutzen gebracht. Es seien nur mehr Kosten und Bürokratie entstanden. Schon bei der Einführung mussten die Unternehmen in Deutschland Aufwendungen in Höhe von 1,5 Milliarden Euro tragen. Hierzu wurde von der vbw eine Umfrage durchgeführt. Diese ergab, dass den bayerischen Unternehmen Kosten in Höhe von über 240 Millionen Euro für die Umsetzung entstanden sind.

Mehrere Millionen Euro Unkosten im Personalbereich

Weitere erhebliche Unkosten entstanden den Betrieben im Personalbereich. Für die Einführung des AGG war es notwendig, dass das Personal geschult wurde. Und die daraus entstanden Vorgänge im Personalbereich schließlich dokumentiert. Weitere Belastungen wurden in den Unternehmen verursacht, indem neue Mitarbeiter eingestellt werden mussten. Nach eigener Aussage des vbw Hauptgeschäftsführers Bertram Brossardt seien auch hierfür Aufwendungen in Millionenhöhe entstanden. So belaufen sich die Ausgaben für Bewerbung- und Einstellungsprozesse allein in Deutschland jährlich auf über 150 Millionen Euro.

Statt Sicherheit mehr Rechtsunsicherheit bewirkt

Laut Brossardt hat das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz auch zu mehr Rechtsunsicherheit geführt. Verstärkt wurde dies auch durch verschiedene Urteile des Europäischen Gerichtshofs (EuGH). Als Beispiel nannte der Hauptgeschäftsführer der vbw die Rechtssache „Feryn“. Hierbei hatte der EuGH entschieden, dass eine Diskriminierung auch dann vorliegen kann, wenn es keinen unmittelbar Diskriminierten gibt.

Brossardt warnt vor weiteren Regulierungen

Auf EU-Ebene werden immer wieder über weitere Antidiskriminierungs –Regulierungen diskutiert. Brossardt warnte in diesem Zusammenhang vor weiteren gesetzlichen Regelungen. Nach Aussage des Hauptgeschäftsführers der vbw tritt die vbw zusammen mit ihren Mitgliedern gegen jede Art von Diskriminierungen ein. Brossardt halte es aber für verfehlt, den Kampf gegen Diskriminierungen mit gesetzlichen Vorschriften zu führen. Solche Regelungen helfen den Betroffenen meist nicht, erschweren aber die Abwicklung von Rechtsgeschäften.

Weitere Informationen finden Sie unter www.vbw-bayern.de

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