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„Laut Angaben der Internationalen Atomenergiebehörde hat sich der Iran an die Auflagen des Abkommens gehalten. Daher ist die einseitige Aufkündigung des Atomabkommens durch die USA nicht gerechtfertigt und die Wiedereinführung der US-Sanktionen gegen den Iran ein Schritt in die falsche Richtung“, bedauert Brossardt den Beschluss der USA.
Bayerische Importe gingen bereits um 67 Prozent zurück
Aus Sicht der vbw ist die Sanktionsentscheidung besonders bedauerlich, da sich die Handels- und Wirtschaftsbeziehungen auch zwischen Deutschland, Bayern und dem Iran positiv entwickelt haben. Brossardt weist darauf hin, dass die Exporte bayerischer Unternehmen 2017 gegenüber 2016 um 29 Prozent auf 356 Millionen Euro spürbar angestiegen sind. In den ersten fünf Monaten 2018 fielen die bayerischen Exporte in den Iran wieder um zwölf Prozent, die Importe gingen sogar um 67 Prozent zurück.
„Die Spannungen haben bereits zu Verunsicherung und sinkenden Handelszahlen geführt“
Die vbw ist seit September 2015 mit einem Büro in Teheran vertreten und fördert seitdem kontinuierlich die Geschäftsbeziehungen zwischen bayerischen Firmen und iranischen Unternehmen sowie Organisationen. Die damit eingeleitete erfreuliche Entwicklung wird durch die US-Sanktionen stark beeinträchtigt. „Die Spannungen haben bereits zu Verunsicherung und sinkenden Handelszahlen geführt. Die konkreten Auswirkungen der US-Sanktionen lassen sich jetzt noch nicht absehen. Entscheidend wird sein, inwieweit der internationale Zahlungsverkehr betroffen sein wird. Wir begrüßen das Engagement der EU und der Bundesregierung, faire Wettbewerbsregeln für Unternehmen im Iran-Geschäft sicherzustellen“, so Brossardt.
Unternehmen können Strafen in den USA drohen
Derzeit führt die angekündigte Wiedereinführung von amerikanischen Sanktionen zu einer enormen Verunsicherung bei den Unternehmen. Denn da viele US-Sanktionen über die Länder-Grenzen hinaus greifen, laufen auch international agierende Unternehmen mit US-Geschäft aus Schwaben Gefahr, sich Strafen in den USA einzuhandeln, wenn sich ihre iranischen Geschäftspartner auf US-Sanktionslisten wiederfinden. Und das selbst, wenn die EU die Sanktionen ihrerseits nicht wiederbelebt.