Anfang Juni wurde verkündet: die Regierung verlängert die Corona-Überbrückungshilfen für die Wirtschaft. So sind bayerisch-schwäbische Unternehmen davon betroffen.
Unternehmen bekommen wegen Corona länger Wirtschaftshilfen als bisher geplant – das gilt auch für Bayerisch-Schwaben. Laut einer Aussage des Fernsehsenders ARD habe sich die Bundesregierung Anfang Juni darauf geeinigt, die Überbrückungshilfen zu verlängern. Dies ist darauf zurückzuführen, dass Corona-bedingte Schließungen und starke Einschränkungen in vielen Branchen noch weite für einen hohen Ausfall sorgen.
Überbrückungshilfe bekommt neuen Namen
Bei den verlängerten Hilfen handle es sich laut ARD um die „Überbrückungshilfe III“. Diese soll nun bis zum 30. September dieses Jahres möglich sein und unter dem Namen „Überbrückungshilfe III plus“ auftreten. Das erfuhr das ARD-Hauptstadtstudio aus Regierungskreisen.
Regierung will neue Anreize für Unternehmen schaffen
Außerdem sollen die Unternehmen in Deutschland während der Krise nicht nur länger unterstützt werden, sondern es soll auch neue Anreize geben: Laut ARD sollen Unternehmen zukünftig eine Personalkostenhilfe – genauer gesagt einen Zuschuss zu den Personalkosten – erhalten, wenn Mitarbeiter früher aus der Kurzarbeit genommen werden oder sogar neue Arbeitnehmer eingestellt werden. Das soll dazu beitragen, dass Betriebe möglichst schnell zur Normalität zurückfindend und dadurch wieder selbst Geld verdienen können.
Re-Start-Prämie: Neustarthilfe wird erhöht
Außerdem wolle die Bundesregierung auch die Neustarthilfe anpassen, heißt es laut ARD aus Regierungskreisen. Bislang zahlt der Bund an Soloselbstständige, die schwer von der Corona-Krise betroffen sind, rund 7.500 Euro als Zuschuss. Das Geld werde zusätzlich zu anderen Leistungen gezahlt und nicht darauf angerechnet. Diese Summe wolle die Regierung nun zusätzlich erhöhen. Künftig können Soloselbstständige für die ersten drei Quartale des Jahres bis zu 12.000 Euro bekommen, heißt es beim ARD.
Überbrückungshilfe III fließt zu langsam nach Augsburg
Die staatlichen Überbrückungshilfen sollen der Wirtschaft helfen, die Krise besser zu überstehen. So auch die Überbrückungshilfe III. Diese Hilfe gibt es aber leider nicht für jeden. „Antragsberechtigt sind Unternehmen mit einem Umsatz von bis zu 750 Millionen Euro im Jahr 2020“, erklärt Jörg Seidel, Steuerberater und Partner der Augsburger Wirtschaftskanzlei Sonntag & Partner Mitte April, „Berechtigte Unternehmen oder Soloselbstständige müssen jedoch einen Corona-bedingten Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent im Referenzmonat 2019 nachweisen.“