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Das Arbeitsgericht Augsburg hat entschieden: Die Burger King GmbH muss einem Betriebsrat sofort 1.050 Euro zahlen. Der Mann wartet seit Juli 2013 auf seinen Lohn in Höhe von insgesamt rund 9.000 Euro.
Ein Augsburger Burger King-Betriebsrat war vor dem Arbeitsgericht Augsburg erfolgreich. Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) hatte den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gestellt. Denn die Burger Kind GmbH enthält dem Mann seit Juli 2013 seinen Lohn vor – insgesamt fast 9.000 Euro. Zudem wurde der Betriebsrat von der Burger King GmbH bei der Krankenkasse abgemeldet, obwohl ein Arbeitsverhältnis vorlag. Auch das ist rechtswidrig.
Endgültige Entscheidungen im Hauptverfahren
Im einstweiligen Verfügungsverfahren verurteilte das Arbeitsgericht die Burger King GmbH zur sofortigen Zahlung von 1050 Euro Lohn für den Monat Oktober. „Die 1050 Euro entsprechen dem pfändungsfreien Betrag. Mehr bekommt man in einem Eilverfahren pro Monat nicht. Alles Weitere wird erst im Hauptverfahren entschieden“, erklärt Tim Lubecki, Regional-Geschäftsführer der NGG in Schwaben.
Arbeitsgericht: „ein eklatanter Rechtsverstoß“
Das Gericht sprach von einem „eklatanten Rechtsverstoß“ von Seiten der Burger King GmbH und betonte, dass bei dem vorliegenden Urteil Lohnzahlungspflicht bestehe. Die NGG kündigte gestern eine Zwangsvollstreckung an für den Fall, dass die 1050 Euro am Montag, 25. November 2013, nicht auf dem Konto des Betriebsrats sein sollten. Auch für den Fall, dass der Betriebsrat bis zum nächsten Montag nicht wieder bei der Krankenkasse angemeldet sein sollte, ist ein Vorgehen geplant. Dann wolle die NGG eine einstweilige Verfügung beim Sozialgericht beantragen.
Vorwürfe gegen Betriebsräte in ganz Deutschland
Dem Augsburger Betriebsrat wird vom Franchise-Unternehmer Yi-Ko Holding vorgeworfen, am 16. Juni 2013 rund 2.000 Euro aus einem Safe entwendet zu haben. Die NGG beschuldigt indes den Arbeitgeber eine gezielte Hetzkampagne gegen Betriebsräte der Fast Food-Kette geplant zu haben. Tim Lubecki von der NGG berichtet, dass von der NGG für Burger King ein nur mäßig informierter Bezirksleiter erschienen sei. Er ließ verlauten, dass die Burger King GmbH auch in Zukunft den Lohn des Betriebsrats nicht zahlen wolle. Die Gewerkschaft NGG geht davon aus, dass sie auch Anfang Dezember wieder eine einstweilige Verfügung zur Zahlung des Lohns durchsetzen muss. In ganz Deutschland liegen seit der Übernahme durch die Yi-Ko Holding zwielichtige Vorwürfe gegen Burger King Betriebsräte vor.